Gewöhnlicher Aufenthalt
- Andreas Armster

- 8. Okt.
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Gewöhnlicher Aufenthalt ist der Ort, an dem sich eine Person nicht nur vorübergehend, sondern länger als sechs Monate ununterbrochen aufhält; er begründet z. B. die Einkommensteuerpflicht in Deutschland. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 89)
Beispiel: Ein österreichischer Ingenieur arbeitet acht Monate lang auf einer Baustelle in München und wohnt dort in einer Wohnung. Da er sich länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, gilt Deutschland als sein gewöhnlicher Aufenthalt, und er wird unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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