Kapitalertragsteuer
- Andreas Armster

- 8. Okt.
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Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) ist eine Quellensteuer von 25 % auf Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, Dividenden oder Veräußerungsgewinne, die direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 90)
Beispiel: Die Bank behält 25 % Kapitalertragsteuer ein und überweist nur 750 € an den Anleger.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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