Einkunftserzielungsabsicht
- Andreas Armster

- 7. Okt.
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Die Einkunftserzielungsabsicht ist die Absicht eines Steuerpflichtigen, durch eine Tätigkeit Einkünfte zu erzielen. Sie ist Voraussetzung, um Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzusetzen. Fehlt sie, liegt Liebhaberei vor, deren Aufwendungen steuerlich nicht abziehbar sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 86 f.)
Beispiel: Jemand vermietet eine Wohnung regelmäßig mit Gewinnabsicht – es liegt Einkunftserzielungsabsicht vor. Vermietet er sie aber nur gelegentlich und macht dauerhaft Verluste ohne Gewinnerwartung, gilt das als Liebhaberei.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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