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- Sonstige Einkünfte
Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) sind eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Sie umfassen unter anderem wiederkehrende Bezüge wie Renten, Leibrenten, Unterhaltsleistungen (im Rahmen des Realsplittings), Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 94) Beispiel: Eine Person erhält monatlich 1.200 € Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Rentenzahlungen zählen nach § 22 EStG zu den sonstigen Einkünften und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Solidaritätszuschlag
Der Solidaritätszuschlag („Soli“)“ ist ein Zusatzbetrag zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Er wird als prozentualer Zuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Steuer erhoben. Der Solidaritätszuschlag dient zur Finanzierung besonderer staatlicher Aufgaben, vor allem im Zusammenhang mit den Kosten der deutschen Einheit. Für niedrige Einkommen gibt es Freigrenzen, unterhalb derer kein oder nur ein verminderter Zuschlag anfällt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93) Beispiel: Eine Person zahlt 10.000 € Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % davon, also 550 €. Damit muss die Person insgesamt 10.550 € an das Finanzamt zahlen. Liegt die Steuer jedoch unterhalb der Freigrenze, fällt kein Solidaritätszuschlag an. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Proportionalzone
Die Proportionalzone (Proportionalstufe) ist der Bereich des zu versteuernden Einkommens, in dem alle Einkommen mit einem festen, konstanten Steuersatz besteuert werden. Der Grenzsteuersatz bleibt gleich, das heißt, die Steuer steigt proportional zum Einkommen. Diese Zone beginnt ab einem bestimmten Einkommen und endet, wenn eine andere Steuerstufe (z. B. eine Progressionszone) erreicht wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93) Beispiel: Ab einem Einkommen von 20.000 € gilt ein Steuersatz von 20 %. Verdient jemand also 25.000 €, zahlt er 20 % davon, also 5.000 € Steuern. Egal, ob das Einkommen 22.000 € oder 30.000 € beträgt – der Steuersatz bleibt unverändert bei 20 %. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Progressionszone
Die Progressionszone bezeichnet den Bereich des Einkommensteuertarifs, in dem der Grenzsteuersatz linear ansteigt, sodass höhere Einkommen relativ und absolut stärker besteuert werden als niedrigere. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93) Beispiel: Verdient jemand 30.000 €, beträgt der Grenzsteuersatz z. B. 20 %. Steigt das Einkommen auf 40.000 €, erhöht sich der Grenzsteuersatz auf 25 %, sodass der zusätzliche Verdienst prozentual stärker besteuert wird. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Progressionsvorbehalt
Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerliches Verfahren, bei dem bestimmte steuerfreie Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder ausländische Einkünfte) fiktiv zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das regulär zu versteuernde Einkommen angewendet (positiver Progressionsvorbehalt). Es gibt auch einen negativen Progressionsvorbehalt, bei dem bestimmte Rückzahlungen oder negative Einkünfte den Steuersatz verringern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93) Beispiel: Verdient jemand 30.000 € und erhält 10.000 € Arbeitslosengeld, wird der Steuersatz auf die fiktiven 40.000 € berechnet und dann auf die 30.000 € angewendet, wodurch die Steuer steigt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Progression
Progression bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch der Steuersatz prozentual zunimmt, bis die höchste Tarifstufe erreicht ist. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93) Beispiel: Verdient jemand 30.000 €, zahlt er etwa 15 % Steuern; bei 80.000 € Einkommen steigt der Satz auf rund 35 %. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Private Veräußerungsgeschäfte
Private Veräußerungsgeschäfte sind Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, z. B. Immobilien (innerhalb von 10 Jahren) oder anderen Gütern (innerhalb von 1 Jahr). Gewinne über 600 € pro Jahr sind steuerpflichtig. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 91 f.) Beispiel: Jemand kauft 2020 eine Wohnung und verkauft sie 2025 mit 50.000 € Gewinn. Da der Verkauf innerhalb von 10 Jahren erfolgt, ist der Gewinn steuerpflichtig. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Pauschbetrag
Ein Pauschbetrag ist ein festgelegter Steuerabzugsbetrag, der ohne Einzelnachweis vom Einkommen abgezogen wird und die Besteuerung vereinfacht. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 91) Beispiel: Sparer-Pauschbetrag, Arbeitnehmer-Pauschbetrag Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Nichtveranlagungs-Bescheinigung
Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten Anleger, deren Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen und für die voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt; sie befreit von der Abgeltungsteuer für diese Erträge. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 91) Beispiel: Ein Rentner erzielt im Jahr 500 € Zinsen, liegt damit unter dem Sparer-Pauschbetrag, und beantragt eine NV-Bescheinigung. Die Bank behält keine Kapitalertragsteuer ein. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Linear-progressive Tarif
Ein Linear-progressiver Tarif ist ein Steuertarif, bei dem die Steuersätze in der Progressionszone gleichmäßig ansteigen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 91) Beispiel: Bei einem linear-progressiven Tarif steigt die Steuer von 10 % bei 10.000 € Einkommen auf 20 % bei 20.000 € Einkommen gleichmäßig, also jeder zusätzliche Euro wird mit dem gleichen Prozentsatz mehr besteuert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Kindergeld
Das Kindergeld ist eine staatliche Leistung für Eltern mit Wohnsitz in Deutschland, die monatlich und einkommensunabhängig zur Unterstützung der Kindererziehung gezahlt wird – in der Regel bis zum 18., 21. oder 25. Lebensjahr des Kindes. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 90) Beispiel: Eltern erhalten für ihr erstes Kind 250 € Kindergeld im Monat, solange es unter 18 Jahre alt ist oder sich in Ausbildung befindet. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler
- Kinderfreibetrag
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei, indem er das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindert; er wird nur berücksichtigt, wenn er steuerlich günstiger als das Kindergeld ist (Günstigerprüfung). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 90) Beispiel: Ein Ehepaar mit 90.000 € Einkommen spart durch den Kinderfreibetrag 2.800 € Steuern, erhält aber 3.000 € Kindergeld – daher bleibt es beim Kindergeld. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

