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Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag („Soli“)“ ist ein Zusatzbetrag zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer. Er wird als prozentualer Zuschlag von 5,5 % auf die festgesetzte Steuer erhoben. Der Solidaritätszuschlag dient zur Finanzierung besonderer staatlicher Aufgaben, vor allem im Zusammenhang mit den Kosten der deutschen Einheit. Für niedrige Einkommen gibt es Freigrenzen, unterhalb derer kein oder nur ein verminderter Zuschlag anfällt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93)


Beispiel: Eine Person zahlt 10.000 € Einkommensteuer. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % davon, also 550 €. Damit muss die Person insgesamt 10.550 € an das Finanzamt zahlen. Liegt die Steuer jedoch unterhalb der Freigrenze, fällt kein Solidaritätszuschlag an.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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