Sonstige Einkünfte
- Andreas Armster

- 9. Okt.
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Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG) sind eine der sieben Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes. Sie umfassen unter anderem wiederkehrende Bezüge wie Renten, Leibrenten, Unterhaltsleistungen (im Rahmen des Realsplittings), Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sowie Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 94)
Beispiel: Eine Person erhält monatlich 1.200 € Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese Rentenzahlungen zählen nach § 22 EStG zu den sonstigen Einkünften und müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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