Kinderfreibetrag
- Andreas Armster

- 8. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Der Kinderfreibetrag stellt das Existenzminimum eines Kindes steuerfrei, indem er das zu versteuernde Einkommen der Eltern mindert; er wird nur berücksichtigt, wenn er steuerlich günstiger als das Kindergeld ist (Günstigerprüfung). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 90)
Beispiel: Ein Ehepaar mit 90.000 € Einkommen spart durch den Kinderfreibetrag 2.800 € Steuern, erhält aber 3.000 € Kindergeld – daher bleibt es beim Kindergeld.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


Kommentare