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Private Veräußerungsgeschäfte

Private Veräußerungsgeschäfte sind Gewinne aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens, z. B. Immobilien (innerhalb von 10 Jahren) oder anderen Gütern (innerhalb von 1 Jahr). Gewinne über 600 € pro Jahr sind steuerpflichtig. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 91 f.)


Beispiel: Jemand kauft 2020 eine Wohnung und verkauft sie 2025 mit 50.000 € Gewinn. Da der Verkauf innerhalb von 10 Jahren erfolgt, ist der Gewinn steuerpflichtig.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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