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Progressionsvorbehalt

Der Progressionsvorbehalt ist ein steuerliches Verfahren, bei dem bestimmte steuerfreie Einnahmen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder ausländische Einkünfte) fiktiv zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden, um den Steuersatz zu ermitteln. Dieser höhere Steuersatz wird dann auf das regulär zu versteuernde Einkommen angewendet (positiver Progressionsvorbehalt). Es gibt auch einen negativen Progressionsvorbehalt, bei dem bestimmte Rückzahlungen oder negative Einkünfte den Steuersatz verringern. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 93)


Beispiel: Verdient jemand 30.000 € und erhält 10.000 € Arbeitslosengeld, wird der Steuersatz auf die fiktiven 40.000 € berechnet und dann auf die 30.000 € angewendet, wodurch die Steuer steigt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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