Nichtveranlagungs-Bescheinigung
- Andreas Armster

- 8. Okt.
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Eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) erhalten Anleger, deren Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen und für die voraussichtlich keine Einkommensteuer anfällt; sie befreit von der Abgeltungsteuer für diese Erträge. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 91)
Beispiel: Ein Rentner erzielt im Jahr 500 € Zinsen, liegt damit unter dem Sparer-Pauschbetrag, und beantragt eine NV-Bescheinigung. Die Bank behält keine Kapitalertragsteuer ein.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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