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  • Crowdlending

    Crowdlending (auch Lending-based Crowdfunding) ist eine Form der digitalen Geldanlage, bei der private Geldgeber über eine Plattform Kredite an Privatpersonen oder Unternehmen, meist KMU, vergeben. Die Anleger erhalten dafür Zinsen und Rückzahlung, tragen jedoch in der Regel das Risiko von Zahlungsausfällen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 219 f.) Beispiel: Ein Anleger leiht über die Plattform Auxmoney 1.000 € an einen Gründer für die Finanzierung seines Startups. Der Gründer zahlt die Summe nach vereinbartem Zinssatz zurück. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Reward-based Crowdfunding

    Beim Reward-based Crowdfunding unterstützen Personen ein Projekt finanziell und erhalten dafür eine nicht-monetäre Gegenleistung („Reward“), wie z. B. ein Produkt, eine Dankeskarte oder besondere Zugänge. Es handelt sich dabei nicht um eine Geldanlage, sondern um eine Vorfinanzierung des Projekts. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 218) Beispiel: Eine Künstlerin sammelt über Kickstarter Geld, um ein neues Album zu produzieren. Unterstützer erhalten als „Reward“ das fertige Album, signierte Poster oder exklusive Konzertkarten. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Donation-based Crowdfunding

    Beim Donation-based Crowdfunding unterstützen viele Menschen ein Projekt mit freiwilligen Geldspenden, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten. Ziel ist meist die Finanzierung sozialer, gemeinnütziger oder ökologischer Vorhaben – etwa Hilfsaktionen, Bildungsprojekte oder Kulturinitiativen. Da keine finanzielle Gegenleistung erfolgt, handelt es sich nicht um eine Geldanlage. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 216 ff.) Beispiel: Eine Tierschutzorganisation sammelt online 20.000 Euro, um eine neue Auffangstation für verletzte Wildtiere zu bauen. Privatpersonen spenden kleine Beträge, z. B. 10 Euro oder 50 Euro, ohne eine Gegenleistung zu erhalten – sie wollen das Projekt einfach ideell unterstützen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Crowdfunding

    Crowdfunding ist eine Finanzierungsform, bei der viele Personen („die Crowd“) über Online-Plattformen Geld für ein bestimmtes Projekt, Unternehmen oder Vorhaben bereitstellen – ohne klassische Banken als Vermittler. Dabei gibt es je nach Modell entweder eine Gegenleistung (z. B. Produkt, Zinsen, Gewinnbeteiligung) oder die Unterstützung erfolgt als Spende. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 215 ff.) Beispiel: Ein Startup möchte eine neue nachhaltige Trinkflasche entwickeln und benötigt 50.000 €. Es stellt das Projekt auf einer Plattform wie Startnext ein. Viele Unterstützer zahlen kleine Beträge ein, z. B. 25 € oder 50 €. Sobald die Zielsumme erreicht ist, wird das Produkt produziert – als Gegenleistung erhalten die Unterstützer später die Trinkflasche oder eine kleine Prämie. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Geschlossene Fonds

    Geschlossene Fonds sammeln Kapital von Anlegern für ein einzelnes, klar abgegrenztes Projekt – zum Beispiel einen Windpark oder eine Solaranlage. Ist das benötigte Kapital erreicht, wird der Fonds „geschlossen“, es kommen keine neuen Anleger mehr hinzu. Man beteiligt sich in der Regel langfristig und wird Mitunternehmer, trägt also auch entsprechende Risiken. Eine vorzeitige Rückgabe der Anteile ist meist nicht möglich, daher sind diese Anlagen wenig flexibel. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 209 f.) Beispiel: Ein geschlossener Fonds sammelt Geld, um einen Windpark mit fünf Windrädern zu bauen. Sobald das geplante Kapital erreicht ist, wird der Fonds geschlossen. Die Anleger sind Mitbesitzer des Projekts und erhalten über viele Jahre Ausschüttungen aus den Stromerlösen, können ihre Beteiligung aber nicht einfach verkaufen oder vorzeitig beenden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Offene Fonds

    Offene Fonds sammeln das Geld vieler Anleger und legen es als Sondervermögen an, zum Beispiel in Aktien, Anleihen, Immobilien oder Geldmarktinstrumente. Dieses Vermögen ist rechtlich vom Vermögen der Kapitalverwaltungsgesellschaft getrennt und bleibt somit im Fall einer Insolvenz geschützt. Anleger können in der Regel jederzeit Anteile kaufen oder zurückgeben. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 209) Beispiel: Ein Aktienfonds, der das Geld vieler Anleger gebündelt in verschiedene Unternehmen investiert. Anleger können ihre Anteile meist jederzeit kaufen oder zurückgeben und profitieren von der breiten Streuung des Risikos. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Impact Investing

    Beim Impact Investing als Anlagestrategie fließt Geld gezielt in Projekte oder Unternehmen, die neben einer finanziellen Rendite auch einen messbaren sozialen oder ökologischen Nutzen erzielen sollen. Entscheidend ist also nicht nur der Gewinn, sondern vor allem die positive Wirkung („Impact“), die vorher erwartet und nach einer bestimmten Zeit überprüft wird. Die Rendite kann dabei unter dem Marktniveau liegen, weil der Fokus auf gesellschaftlichen Zielen liegt – etwa Umweltschutz, soziale Integration oder Entwicklungsprojekte. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 204 ff.) Beispiel: Die Finanzierung eines Unternehmens, das in ländlichen Regionen Solaranlagen installiert. Die Anleger erhalten zwar eine geringere Rendite als am Markt üblich, bewirken aber gleichzeitig, dass Menschen Zugang zu sauberer Energie bekommen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Best-in-Class-Ansatz

    Der Best-in-Class-Ansatz ist ein Positivkriterium in der nachhaltigen Geldanlage. Dabei werden nicht ganze Branchen ausgeschlossen, sondern innerhalb jeder Branche gezielt die Unternehmen ausgewählt, die im Vergleich zu ihren Wettbewerbern am nachhaltigsten wirtschaften. Grundlage sind zum Beispiel ESG-Ratings oder Nachhaltigkeitsrankings. Unternehmen, die schlecht abschneiden, werden aussortiert, während die besten einer Branche im Portfolio bleiben. So kann etwa auch in grundsätzlich kritische Branchen investiert werden – allerdings nur in die dort führenden Nachhaltigkeitsakteure. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 203) Beispiel: Ein Fonds nutzt den Best-in-Class-Ansatz und investiert in die nachhaltigsten Unternehmen jeder Branche. Statt alle Autohersteller auszuschließen, wählt er zum Beispiel nur den Hersteller aus, der bei Umweltkriterien und Sozialkriterien am besten abschneidet. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Ansatz der Negativkriterien

    Beim Ansatz der Negativkriterien (Ausschlusskriterien) schließen Anleger oder Fonds bestimmte Unternehmen oder Staaten von Investitionen aus. Grundlage sind ethische, soziale oder ökologische Maßstäbe. Beispiele sind der Ausschluss von Branchen wie Waffen, Tabak, Kohle, Kernenergie oder Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit, Korruption oder Umweltzerstörung. Auch Staaten können ausgeschlossen werden, etwa bei Korruption, Diktaturen oder Verstößen gegen Umwelt- oder Menschenrechtsstandards. Ziel ist es, Kapital nicht in Bereiche fließen zu lassen, die als nicht verantwortungsvoll gelten. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 200 ff.) Beispiel: Ein Fonds schließt Unternehmen aus, die Waffen herstellen oder Kinderarbeit einsetzen. Solche Firmen kommen für Investitionen nicht infrage. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Anlageinnovationen

    Anlageinnovationen, auch Finanzinnovationen genannt, sind aus klassischen Basisinstrumenten wie Anleihen abgeleitete Finanzprodukte mit besonderen Merkmalen. Sie kombinieren Chancen auf höhere Renditen mit speziellen Risiken und unterliegen seit 2009 der Abgeltungsteuer auf Erträge und Wertzuwächse. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 195 f.) Beispiel: Indexanleihen, bei denen neben einer festen Verzinsung die Rückzahlung am Ende der Laufzeit von der Entwicklung eines Aktienindex wie dem DAX abhängt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Aktienanleihen

    Aktienanleihen sind Schuldverschreibungen mit fester Laufzeit, die feste Zinsen zahlen. Die Rückzahlung hängt vom Kurs des zugrundeliegenden Basiswerts ab: Liegt der Kurs am Fälligkeitstag über dem Basispreis, wird der Nennwert ausgezahlt; liegt er darunter, erhält der Anleger Aktien. Somit kombinieren Aktienanleihen Anleihe- und Aktienrisiken. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 193) Beispiel: Ein Anleger kauft eine Aktienanleihe auf die Aktie von Unternehmen X mit Basispreis 50 €. Am Ende der Laufzeit beträgt der Kurs 55 € – der Anleger erhält den Nennwert in bar. Liegt der Kurs dagegen bei 45 €, bekommt er statt Geld die entsprechenden Aktien von Unternehmen X. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Genussscheine

    Genussscheine sind Wertpapiere, die Genussrechte verbriefen. Sie kombinieren Eigenschaften von Aktien und Anleihen: Der Anleger kann an Gewinnen partizipieren und erhält eventuell eine Mindestverzinsung, hat aber kein Stimmrecht und keinen garantierten Ertrag. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 193) Beispiel: Ein Anleger kauft Genussscheine einer Bank. Er erhält am Jahresende einen Anteil am Gewinn der Bank, je nach Erfolg der Geschäftstätigkeit, und eventuell eine kleine Basisverzinsung, hat aber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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