Ansatz der Negativkriterien
- Andreas Armster

- 16. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Beim Ansatz der Negativkriterien (Ausschlusskriterien) schließen Anleger oder Fonds bestimmte Unternehmen oder Staaten von Investitionen aus. Grundlage sind ethische, soziale oder ökologische Maßstäbe. Beispiele sind der Ausschluss von Branchen wie Waffen, Tabak, Kohle, Kernenergie oder Unternehmen mit Menschenrechtsverletzungen, Kinderarbeit, Korruption oder Umweltzerstörung. Auch Staaten können ausgeschlossen werden, etwa bei Korruption, Diktaturen oder Verstößen gegen Umwelt- oder Menschenrechtsstandards. Ziel ist es, Kapital nicht in Bereiche fließen zu lassen, die als nicht verantwortungsvoll gelten. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 200 ff.)
Beispiel: Ein Fonds schließt Unternehmen aus, die Waffen herstellen oder Kinderarbeit einsetzen. Solche Firmen kommen für Investitionen nicht infrage.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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