Genussscheine
- Andreas Armster

- 15. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Genussscheine sind Wertpapiere, die Genussrechte verbriefen. Sie kombinieren Eigenschaften von Aktien und Anleihen: Der Anleger kann an Gewinnen partizipieren und erhält eventuell eine Mindestverzinsung, hat aber kein Stimmrecht und keinen garantierten Ertrag. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 193)
Beispiel: Ein Anleger kauft Genussscheine einer Bank. Er erhält am Jahresende einen Anteil am Gewinn der Bank, je nach Erfolg der Geschäftstätigkeit, und eventuell eine kleine Basisverzinsung, hat aber kein Stimmrecht auf der Hauptversammlung.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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