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  • Hashfunktion

    Eine Hashfunktion ist eine Einwegfunktion, die beliebige Daten in einen festen Hashwert umwandelt. Sie ist deterministisch, pseudorandom und kollisionsresistent, sodass aus dem Hashwert nicht auf die Ausgangsdaten geschlossen werden kann. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 135) Beispiel: Gibt man den Text „Hallo“ in eine Hashfunktion, entsteht ein Hashwert wie aaf4c61ddcc5e8a2dabede0f3b482cd9aea9434d. Ändert man nur einen Buchstaben, z. B. „Halo“, ergibt sich ein völlig anderer Hashwert. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Bitcoin-Blockchain

    Die Bitcoin-Blockchain ist ein öffentliches, dezentrales digitales Kontenbuch, in dem alle Bitcoin-Transaktionen dauerhaft und fälschungssicher gespeichert werden. Sie basiert auf der Distributed-Ledger-Technologie, bei der viele Computer (Nodes) identische Kopien der Daten führen. Neue Transaktionen werden in Blöcken zusammengefasst, per Kryptografie gesichert und durch Proof-of-Work von Minern bestätigt. Jeder neue Block wird an die bestehende Kette angehängt und enthält den Hash des vorherigen Blocks, wodurch Manipulationen praktisch ausgeschlossen sind. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 131 ff.) Beispiel: M möchte A 1 Bitcoin senden. Die Transaktion wird in einem Block gesammelt, von Minern verifiziert und in der Bitcoin-Blockchain gespeichert. Dadurch ist die Zahlung fälschungssicher und öffentlich nachvollziehbar. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Distributed Ledger

    Ein Distributed Ledger ist ein dezentrales, digitales Kontenbuch oder Datenbuch, das nicht zentral bei einer Stelle liegt, sondern in vielen identischen Kopien über ein Netzwerk verteilt ist. Dadurch können Transaktionen oder Daten gemeinschaftlich gespeichert und geprüft werden. Die Bitcoin-Blockchain ist ein öffentliches Beispiel dafür. Transaktionen werden je nach System z. B. durch Proof-of-Work oder Proof-of-Stake bestätigt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 134) Beispiel: Ein Unternehmen mit mehreren Partnerfirmen nutzt ein privates Distributed-Ledger-System, um gemeinsame Liefertransaktionen zu dokumentieren. Jede beteiligte Firma hat eine eigene Kopie des Ledgers, und sobald eine Lieferung erfolgt, wird der Eintrag bei allen gleichzeitig aktualisiert und bestätigt – ohne zentrale Stelle. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Wohn-Riester

    Wohn-Riester ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, bei der die angesparten Mittel speziell für selbstgenutztes Wohneigentum verwendet werden dürfen. Wer einzahlt, erhält staatliche Zulagen und kann die Beiträge steuerlich geltend machen. Im Gegenzug werden die daraus entstehenden Leistungen im Rentenalter nachversteuert. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 130) Beispiel: Eine Angestellte schließt einen Riester-Vertrag ab und nutzt das angesparte Geld später, um eine Eigentumswohnung zu kaufen und selbst darin zu wohnen. Sie bekommt dafür staatliche Zulagen, muss aber im Rentenalter die geförderten Beträge versteuern. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Bausparförderung

    Die Bausparförderung unterstützt das Ansparen für einen Bausparvertrag durch zwei staatliche Zuschüsse: die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage. Beide Förderungen gelten nur, wenn bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden und das Geld später für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 128 f.) Beispiel: Eine Person spart regelmäßig in einen Bausparvertrag ein und erhält dafür staatliche Unterstützung in Form der Wohnungsbauprämie. Dieses Geld darf sie später nur für den Kauf oder die Renovierung von Wohnraum nutzen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Bausparprinzip

    Das Bausparprinzip bedeutet, dass man zuerst Geld anspart, um später Anspruch auf ein fest vereinbartes, zinsgünstiges Darlehen zu bekommen. Die Bausparsumme besteht aus dem eigenen angesparten Guthaben und einem günstigen Bauspardarlehen. Die Zinskonditionen dafür stehen bereits beim Vertragsabschluss fest – auch wenn man das Darlehen erst viele Jahre später nutzt. Dadurch sichert man sich gegen mögliche zukünftige Zinsanstiege ab. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 125 ff.) Beispiel: Eine Person schließt einen Bausparvertrag über 50.000 € ab. In der Ansparphase zahlt sie monatlich ein, bis z. B. 40 % der Summe erreicht sind (20.000 €). Sobald die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält sie die Zuteilung: Sie bekommt ihr angespartes Guthaben plus ein zinsgünstiges Darlehen über die restlichen 30.000 €. Die Rückzahlung erfolgt dann mit festen Raten und festem Zinssatz. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Bausparen

    Bausparen ist eine Form des Zwecksparens, bei der man über mehrere Jahre Geld einzahlt, um später ein Anrecht auf ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Die Bausparsumme besteht aus dem angesparten Guthaben und einem fest verzinsten Darlehen, dessen Konditionen bereits beim Vertragsabschluss garantiert werden. Sobald genug Guthaben und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht sind, wird der Vertrag zugeteilt und das Darlehen kann genutzt werden. Der Staat kann das Ansparen durch Wohnungsbauprämie und gegebenenfalls Arbeitnehmer-Sparzulage unterstützen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 125 ff.) Beispiel: Ein Kunde schließt einen Bausparvertrag über 20.000 € ab. Er spart über mehrere Jahre monatlich 100 € an, bis er etwa 40 % der Summe erreicht hat. Dann bekommt er – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – den Rest als zinsgünstiges Darlehen ausgezahlt und zahlt dieses anschließend in festen Raten zurück. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Sparbriefe

    Sparbriefe sind festverzinsliche Wertpapiere, die von Kreditinstituten mit laufenden oder Endfälligen Zinsen und Laufzeiten von meist zwei bis sechs Jahren ausgegeben werden. Sie werden nicht an der Börse gehandelt, eine vorzeitige Rückgabe ist nicht möglich, und sie sind durch die gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Die Zinsen und sonstigen Vorteile unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 107) Beispiel: Eine Person kauft einen Sparbrief über 10.000 € mit einer Laufzeit von 5 Jahren und einem Zinssatz von 3 % p.a., zahlbar am Ende der Laufzeit. Nach fünf Jahren erhält sie 1.500 € Zinsen, die der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer unterliegen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Mietkautionskonto

    Ein Mietkautionskonto ist ein Konto zur Anlage der Mietkaution, die der Sicherung des Vermieters dient. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen und muss vom Vermögen des Vermieters getrennt auf einem Konto mit dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen angelegt werden. Die Zinserträge gehören dem Mieter und unterliegen der Abgeltungsteuer. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 106) Beispiel: Ein Mieter zahlt eine Kaution von 1.500 € auf ein vom Vermieter eingerichtetes Mietkautionskonto. Nach einem Jahr werden 15 € Zinsen gutgeschrieben. Diese Zinsen gehören dem Mieter und sind von ihm zu versteuern, da sie der Abgeltungsteuer unterliegen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Spareinlagen

    Spareinlagen sind Gelder, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind und auf unbestimmte Zeit angelegt werden. Sie werden durch eine Sparurkunde nachgewiesen und haben in der Regel eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Über kleinere Beträge kann meist ohne Vorschusszinsen verfügt werden, und die Zinsen beginnen ab dem Einzahlungstag zu laufen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 106) Beispiel: Eine Person legt 10.000 € auf ein Sparkonto mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie erhält dafür jährlich Zinsen, die ab dem Tag der Einzahlung berechnet werden. Monatlich kann sie bis zu 2.000 € ohne Kündigung und ohne Vorschusszinsen abheben. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Termingeldeinlagen

    Termingeldeinlagen sind kurzfristige Festgelder oder Kündigungsgelder, die für einen fest vereinbarten Zeitraum – meist zwischen einem und zwölf Monaten – auf einem Termingeldkonto angelegt werden. Die Zinsen werden am Ende der Laufzeit gutgeschrieben und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 105) Beispiel: Eine Person legt 5.000 € für sechs Monate zu einem Zinssatz von 3 % als Termingeld an. Nach Ablauf der Laufzeit erhält sie 75 € Zinsen, die am Ende gutgeschrieben werden. Diese Zinserträge sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 %. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Tagesgeldeinlagen

    Tagesgeldeinlagen sind Geldeinlagen auf Tagesgeldkonten, über die täglich verfügt werden kann. Das Guthaben ist jederzeit fällig und wird taggenau verzinst. Tagesgeld bietet meist höhere Zinsen als Girokonten, allerdings oft nur zeitlich begrenzt oder mit bestimmten Anlagegrenzen. Die Zinserträge unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %, soweit sie über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 104 f.) Beispiel: Eine Person legt 10.000 € auf ein Tagesgeldkonto mit einem Zinssatz von 2 %. Nach einem Jahr erhält sie 200 € Zinsen, über die sie jederzeit verfügen kann. Diese Zinsen sind steuerpflichtig und unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %, sofern sie den Sparer-Pauschbetrag übersteigen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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