Spareinlagen
- Andreas Armster

- 9. Okt.
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Spareinlagen sind Gelder, die nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt sind und auf unbestimmte Zeit angelegt werden. Sie werden durch eine Sparurkunde nachgewiesen und haben in der Regel eine Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Über kleinere Beträge kann meist ohne Vorschusszinsen verfügt werden, und die Zinsen beginnen ab dem Einzahlungstag zu laufen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 106)
Beispiel: Eine Person legt 10.000 € auf ein Sparkonto mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Sie erhält dafür jährlich Zinsen, die ab dem Tag der Einzahlung berechnet werden. Monatlich kann sie bis zu 2.000 € ohne Kündigung und ohne Vorschusszinsen abheben.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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