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Mietkautionskonto

Ein Mietkautionskonto ist ein Konto zur Anlage der Mietkaution, die der Sicherung des Vermieters dient. Die Kaution darf höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten betragen und muss vom Vermögen des Vermieters getrennt auf einem Konto mit dem üblichen Zinssatz für Spareinlagen angelegt werden. Die Zinserträge gehören dem Mieter und unterliegen der Abgeltungsteuer. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 106)


Beispiel: Ein Mieter zahlt eine Kaution von 1.500 € auf ein vom Vermieter eingerichtetes Mietkautionskonto. Nach einem Jahr werden 15 € Zinsen gutgeschrieben. Diese Zinsen gehören dem Mieter und sind von ihm zu versteuern, da sie der Abgeltungsteuer unterliegen.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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