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- Lorenzkurve
Die Lorenzkurve veranschaulicht das Ausmaß der Disparität und verdeutlicht die Einkommensverteilung in einem Land. Sie ordnet die Haushalte nach ihrem Einkommen und zeigt im Diagramm die kumulierten Einkommensbezieher und Einkommen. Eine 45-Grad-Linie repräsentiert die Gleichverteilung, während die tatsächliche Verteilung durch die Lorenzkurve dargestellt wird. Eine größere Abweichung von der Gleichverteilungslinie zeigt eine höhere Einkommensungleichheit an. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 46 f.) Beispiel: Stellen wir uns vor, wir haben eine Volkswirtschaft mit fünf Haushalten, und jedes Haushaltseinkommen beträgt jeweils 10.000 Euro pro Jahr. Die Lorenzkurve würde zeigen, dass alle Haushalte das gleiche Einkommen haben, und die Kurve würde genau auf der 45-Grad-Linie liegen, was eine vollständige Einkommensgleichheit darstellt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 46-47
- Aktive Arbeitsmarktpolitik
Die aktive Arbeitsmarktpolitik zielt darauf ab, Arbeitslosigkeit zu bekämpfen und Arbeitslose durch verschiedene Maßnahmen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dazu gehören beispielsweise Beratungsleistungen, Umschulungen sowie Fortbildungsmaßnahmen und Weiterbildungsmaßnahmen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 39 f.) Beispiel: Die Bereitstellung von kostenlosen Weiterbildungskursen für Arbeitslose, um ihre beruflichen Fähigkeiten zu verbessern und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 39-40
- Passive Arbeitsmarktpolitik
In der passiven Arbeitsmarktpolitik werden arbeitslose Personen unterstützt und verwaltet. Dies umfasst Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe unter bestimmten Bedingungen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 39) Beispiel: Eine arbeitslose Person beantragt und erhält nach dem Verlust ihres Arbeitsplatzes Arbeitslosengeld, um während ihrer Jobsuche finanziell unterstützt zu werden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 39
- Tarifbindung
Tarifbindung tritt auf, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer durch ihre jeweiligen Verbände oder Gewerkschaften tarifvertraglich gebunden sind. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft organisiert sein müssen, während der Arbeitgeber entweder Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein muss oder einen individuellen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen haben muss. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 37) Beispiel: Wenn ein Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist und seine Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind, sind beide Seiten an die Tarifverträge gebunden, die zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart wurden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 37
- Friedenspflicht
Während der Geltungsdauer von Tarifverträgen müssen sich die beteiligten Parteien an die Friedenspflicht halten. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden dürfen, um Änderungen an den in den Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu erreichen. Diese Regelung gewährleistet eine stabile Planungsgrundlage für beide Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 37) Beispiel: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, nicht erlaubt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 37
- Koalitionsfreiheit
Die Koalitionsfreiheit gewährt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Recht, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren, um gemeinsam Tarifverträge auszuhandeln und Arbeitsbedingungen festzulegen. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz geschützt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36) Beispiel: Arbeitnehmer können sich in Gewerkschaften organisieren, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen wie höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten zu verhandeln. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 36
- Tarifautonomie
Tarifautonomie bedeutet, dass die Tarifparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen, ohne Einmischung der Regierung Tarifverträge verhandeln können. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36) Beispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen einigen sich unabhängig voneinander auf Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen, ohne dass die Regierung in den Verhandlungsprozess eingreift. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 36
- Gemeinlastprinzip
Das Gemeinlastprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass die Gemeinschaft oder der Staat die Verantwortung für die Folgen von Umweltschäden trägt, im Gegensatz zum Verursacherprinzip, bei dem die Verursacher für die Beseitigung oder Kompensation von Umweltschäden verantwortlich sind. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33 f.) Beispiel: Abfallbeseitigung in einem öffentlichen Park durch die Gemeinde Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33-34
- Kooperationsprinzip
Das Kooperationsprinzip als Teil der Umweltpolitik sieht vor, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen bei der Festlegung und Umsetzung von Umweltzielen zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass beispielsweise von umweltschädlichen Maßnahmen betroffene Personen in Planungsprozesse einbezogen werden. Auch Selbstverpflichtungen ganzer Industriezweige können diesem Prinzip entsprechen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33 f.) Beispiel: Verzicht auf Palmöl in der Lebensmittelproduktion Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33-34
- Verursacherprinzip
Das Verursacherprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass diejenigen, die Umweltschäden verursachen, für deren Beseitigung oder Ausgleich verantwortlich sind. Das bedeutet, dass die Verursacher für die entstandenen Schäden aufkommen müssen, indem externe Kosten auf sie übertragen werden und somit zu privaten Kosten werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33) Beispiel: Verschütten von Chemikalien in einen Fluss Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33
- Vorsorgeprinzip
Das Vorsorgeprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass Maßnahmen im Umweltschutz frühzeitig ergriffen werden sollten, um Umweltschäden von vornherein zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Vorschriften, Auflagen und Verbote im Hinblick auf potenzielle Umweltgefahren erlassen werden, um diese zu verhindern, bevor sie auftreten können. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33) Beispiel: Einführung strenger Emissionsstandards für Fahrzeuge Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33
- Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Produktion und der Verbrauch von Gütern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene nur in dem Umfang stattfinden sollten, dass sich die Natur selbst regenerieren kann. Das Konzept des nachhaltigen Wirtschaftens, auch als Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt, wurde erstmals 1987 im Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung eingeführt. Es beinhaltet einen intergenerationellen Ausgleich, bei dem die heutige Generation ihre Bedürfnisse nur in dem Maße befriedigen darf, dass sie die Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigt. Dies erfordert den Schutz der Natur und schließt die Übernutzung von Ressourcen oder Umweltverschmutzung über die Aufnahmefähigkeit der Natur hinaus aus. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 32) Beispiele: Nutzung erneuerbarer Energien, Recycling von Abfallmaterialien Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 32

