Das Verursacherprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass diejenigen, die Umweltschäden verursachen, für deren Beseitigung oder Ausgleich verantwortlich sind. Das bedeutet, dass die Verursacher für die entstandenen Schäden aufkommen müssen, indem externe Kosten auf sie übertragen werden und somit zu privaten Kosten werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33)
Beispiel: Verschütten von Chemikalien in einen Fluss
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 33