Das Kooperationsprinzip als Teil der Umweltpolitik sieht vor, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen bei der Festlegung und Umsetzung von Umweltzielen zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass beispielsweise von umweltschädlichen Maßnahmen betroffene Personen in Planungsprozesse einbezogen werden. Auch Selbstverpflichtungen ganzer Industriezweige können diesem Prinzip entsprechen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33 f.)
Beispiel: Verzicht auf Palmöl in der Lebensmittelproduktion
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 33-34
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