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Gemeinlastprinzip

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Das Gemeinlastprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass die Gemeinschaft oder der Staat die Verantwortung für die Folgen von Umweltschäden trägt, im Gegensatz zum Verursacherprinzip, bei dem die Verursacher für die Beseitigung oder Kompensation von Umweltschäden verantwortlich sind. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33 f.)


Beispiel: Abfallbeseitigung in einem öffentlichen Park durch die Gemeinde


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 33-34

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