SUCHE
4089 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Pigou-Steuer
Die Pigou-Steuer ist eine Steuer, die zur Internalisierung externer Effekte verwendet wird. Das bedeutet, sie zielt darauf ab, die Kosten, die durch negative externe Effekte entstehen, in die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte einzubeziehen. Durch die Besteuerung von Aktivitäten, die negative externe Effekte verursachen (wie Umweltverschmutzung), werden die privaten Grenzkosten der Unternehmen erhöht, sodass sie die gesellschaftlichen Kosten ihrer Handlungen berücksichtigen müssen. Der Steuersatz wird so festgelegt, dass er die Differenz zwischen den privaten Grenzkosten und den sozialen Grenzkosten ausgleicht, wodurch die Unternehmen Anreize erhalten, ihre schädlichen Aktivitäten zu reduzieren und somit eine effizientere Allokation der Ressourcen erreicht wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 72) Beispiel: Eine Fabrik, die Schadstoffe in die Luft abgibt, wird mit einer Pigou-Steuer belegt. Diese Steuer soll die Kosten der Umweltverschmutzung widerspiegeln, sodass die Fabrik die Umweltkosten in ihre Produktionsentscheidungen einbezieht und entweder die Schadstoffemissionen reduziert oder die Kosten für die verursachten Schäden zahlt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Technologische Externalitäten
Technologische Externalitäten entstehen, wenn die Aktivitäten eines Wirtschaftssubjekts (sei es Produktion oder Konsum) direkt Vorteile oder Nachteile für andere Wirtschaftssubjekte erzeugen, die nicht über das Preissystem abgewickelt werden. Diese Externalitäten wirken sich unmittelbar auf den Gewinn oder Nutzen anderer aus, weil die Verursacher externer Vorteile nicht vollständig entschädigt und die Verursacher externer Nachteile nicht vollständig belastet werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 65) Beispiel: Ein Kraftwerk, das Schadstoffe in die Luft abgibt, verursacht gesundheitliche Probleme bei Anwohnern und schädigt die Landwirtschaft. Diese negativen Effekte werden nicht im Preis der erzeugten Energie berücksichtigt, weshalb das Kraftwerk die vollen Kosten seiner Schadstoffemissionen nicht trägt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Pekuniäre Externalitäten
Pekuniäre Externalitäten sind externe Effekte, die über den Preismechanismus entstehen. Sie treten auf, wenn die Entscheidungen der Wirtschaftssubjekte durch Marktpreise beeinflusst werden, was wiederum Auswirkungen auf andere Marktteilnehmer hat. Ein Beispiel ist, wenn Nachfrager mit geringer Zahlungsbereitschaft den Marktpreis senken, wodurch Nachfrager mit höherer Zahlungsbereitschaft eine Konsumentenrente erzielen. Diese Art von Externalitäten beeinträchtigt nicht die Pareto-Effizienz und rechtfertigt daher keine Markteingriffe. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 65) Beispiel: Wenn in einem Wohngebiet viele neue Mietwohnungen gebaut werden, sinken die Mietpreise aufgrund des erhöhten Angebots. Dies führt dazu, dass bestehende Mieter von den niedrigeren Preisen profitieren, ohne dass es zu einer ineffizienten Ressourcenverteilung kommt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Monopol
Monopol (Hier: Angebotsmonopol) ist eine Marktform, bei der sich ein großer Anbieter und viele kleine Nachfrager gegenüberstehen. Der Monopolist als Alleinanbieter auf dem Markt ist konkurrenzlos und damit in der Lage den Preis und die Absatzmenge zu bestimmen. Bringt der Monopolist eine festgelegte Menge auf dem Markt, entsteht über die Nachfrage ein bestimmter Preis. Legt der Anbieter einen bestimmten Preis fest, so können die Nachfrager nur noch als Mengenanpasser agieren. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 58) Beispiel: Staatliche Post, Deutsche Bahn, Wasserwerk, Pharmazeutische Patente Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Grenzrate der Transformation
Die Grenzrate der Transformation gibt das Verhältnis der Grenzproduktivitäten eines Faktors in zwei verschiedenen Produktionsprozessen an. Dies bedeutet, dass eine Steigerung der Produktion in einem Sektor nur möglich ist, wenn Faktoren aus einem anderen Sektor abgezogen werden. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 50) Beispiel: In einer Volkswirtschaft werden Arbeitskräfte entweder für die Produktion von Autos oder für die Produktion von Computern eingesetzt. Wenn zusätzliche Autos hergestellt werden sollen, müssen Arbeitskräfte von der Computerproduktion abgezogen werden. Die Grenzrate der Transformation gibt an, wie viele Computer weniger produziert werden können, um eine bestimmte Anzahl zusätzlicher Autos zu produzieren. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Transformationskurve
Die Transformationskurve stellt dar, welche maximale Menge eines Gutes produziert werden kann, wenn die Produktionsmenge eines anderen Gutes festgelegt ist. Sie wird durch die zugrundeliegenden Produktionsfunktionen bestimmt. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 49 f.) Beispiel: Ein Bauernhof kann Weizen und Mais anbauen. Wenn der Bauer mehr Weizen produzieren möchte, muss er den Anbau von Mais verringern. Die Transformationskurve zeigt die verschiedenen Kombinationen von Weizen und Mais, die der Bauer mit den verfügbaren Ressourcen maximal anbauen kann. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Grenzrate der technischen Substitution
Die Grenzrate der technischen Substitution ist die Steigung der Isoquante und beschreibt das Verhältnis der Grenzproduktivitäten. Die technische Grenzrate der Substitution gibt an, in welchem Verhältnis ein Faktor (z.B. Arbeit) durch den anderen (z.B. Kapital) substituiert werden kann. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 48) Beispiel: Ein Unternehmen kann 1 Stunde Arbeitszeit durch 2 Maschinenstunden ersetzen, ohne die Produktionsmenge zu ändern. Die Grenzrate der technischen Substitution beträgt in diesem Fall 2:1. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg
- Mieterschutz
Mieterschutz bezieht sich hauptsächlich auf den Kündigungsschutz und die Mietpreisbindung im Mietrecht. Er schützt die Interessen der Mieter, ohne dass direkte Haushaltsmittel benötigt werden. Allerdings kann starker Mieterschutz mittelfristig zu geringeren Investitionen im Wohnungsbau führen, was die Mietpreise erhöhen kann. Um dies auszugleichen, sind weitere staatliche Maßnahmen wie Fördermittel oder Zweckentfremdungsverbote notwendig, um Investoren auf dem Wohnungsmarkt zu halten. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 245) Beispiel: Ein Mieter kann nicht einfach wegen Eigenbedarf gekündigt werden und hat zudem die Sicherheit, dass die Miete nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz pro Jahr erhöht werden darf. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 245
- Ordnungspolitische Instrumentarien
Ordnungspolitische Instrumentarien sind rechtliche Maßnahmen, die den Wohnungsmarkt regulieren. In Deutschland umfassen sie umfangreichen Schutz für Mieter und Wohnungseigentümer, der durch gesetzliche Rahmenbedingungen festgelegt wird. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 245) Beispiel: In Deutschland regelt das Mieterschutzgesetz die Rechte von Mietern und schützt sie vor willkürlichen Mieterhöhungen und unrechtmäßigen Kündigungen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 245
- Indirekte Förderung
Indirekte Förderung bezieht sich auf die Unterstützung durch Steuervergünstigungen, die als Hauptinstrument der Eigentumsförderung in Deutschland dienen. Diese Förderung erfolgt hauptsächlich durch Vergünstigungen bei der Einkommensteuer, um Investitionen im Wohnungsmarkt anzuregen. Weitere Steuervergünstigungen, wie bei der Grundsteuer, Vermögenssteuer und Erbschaftssteuer, spielen eine kleinere Rolle. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 241 f.) Beispiel: Ein Investor erhält Steuererleichterungen auf seine Einkommensteuer, wenn er in den Bau oder Kauf von Wohnimmobilien investiert. Dies reduziert seine Steuerlast und macht Investitionen in Wohnraum attraktiver. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 241-242
- Subjektförderung
Bei der Subjektförderung erhalten Personen finanzielle Unterstützung für ihre Wohnkosten. Diese Unterstützung hängt von der individuellen Situation der Antragsteller ab und ist an die Person selbst gebunden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 241) Beispiel: Eine Familie mit geringem Einkommen erhält monatlich Wohngeld, um ihre Mietkosten zu decken. Die Höhe des Wohngeldes hängt vom Einkommen und der Größe der Familie ab. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 241
- Objektförderung
Bei der Objektförderung werden Baumaßnahmen direkt unterstützt, um das Wohnraumangebot zu erhöhen. Die finanziellen Anreize sind dabei an ein spezifisches Kaufobjekt oder Mietobjekt gebunden und werden unabhängig von der finanziellen Lage des Interessenten gewährt. Diese Förderungen sind zweckgebunden und müssen für das jeweilige Objekt verwendet werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 239 f.) Beispiel: Ein staatliches Förderprogramm, das Bauherren Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den Bau von Mietwohnungen gewährt. Diese Fördermittel sind an das Bauprojekt gebunden und müssen zur Realisierung des Wohnungsbaus verwendet werden, unabhängig davon, wer später die Wohnungen mietet oder kauft. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 239-240

