Mieterschutz bezieht sich hauptsächlich auf den Kündigungsschutz und die Mietpreisbindung im Mietrecht. Er schützt die Interessen der Mieter, ohne dass direkte Haushaltsmittel benötigt werden. Allerdings kann starker Mieterschutz mittelfristig zu geringeren Investitionen im Wohnungsbau führen, was die Mietpreise erhöhen kann. Um dies auszugleichen, sind weitere staatliche Maßnahmen wie Fördermittel oder Zweckentfremdungsverbote notwendig, um Investoren auf dem Wohnungsmarkt zu halten. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 245)
Beispiel: Ein Mieter kann nicht einfach wegen Eigenbedarf gekündigt werden und hat zudem die Sicherheit, dass die Miete nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz pro Jahr erhöht werden darf.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 245
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