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Finanzpolitische Distributionsfunktion
Die finanzpolitische Distributionsfunktion beschreibt die Aufgabe des Staates, die Einkommens- und Vermögensverteilung durch Steuern und Transfers zu beeinflussen, um soziale Gerechtigkeit zu fördern. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 71 f.) Beispiel: Durch progressive Einkommensteuern und Sozialleistungen werden hohe Einkommen stärker belastet und finanzielle Mittel an einkommensschwächere Haushalte umverteilt. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. W

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzpolitische Allokationsfunktion
Die finanzpolitische Allokationsfunktion beschreibt die Aufgabe des Staates, durch Steuern, Subventionen oder öffentliche Leistungen die Verteilung von Ressourcen und die Produktionsstruktur zu beeinflussen, um Marktversagen zu korrigieren. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 71) Beispiel: Der Staat fördert den Ausbau erneuerbarer Energien durch Zuschüsse, um eine aus gesellschaftlicher Sicht gewünschte Ressourcenverteilung zu erreichen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexiko

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzplanungsrat
Der Finanzplanungsrat war bis 2010 ein gemeinsames Beratungsgremium von Bund, Ländern und Gemeinden zur Koordinierung ihrer Haushaltsplanung und Finanzplanung. Seine Aufgaben wurden anschließend vom Stabilitätsrat übernommen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 69) Beispiel: Der Finanzplanungsrat sprach Empfehlungen aus, damit Bund, Länder und Gemeinden ihre Finanzpolitik besser aufeinander abstimmen konnten. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesba

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzplan
Ein Finanzplan ist eine Übersicht über die erwarteten Einnahmen und Ausgaben für einen zukünftigen Zeitraum. Er dient der finanziellen Planung, hat aber im Gegensatz zum Haushaltsplan meist keine rechtliche Bindungswirkung. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 68) Beispiel: Der Bund erstellt einen mehrjährigen Finanzplan, um die Entwicklung von Steuereinnahmen und Staatsausgaben für die kommenden Jahre abzuschätzen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft.

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzmonopol
Ein Finanzmonopol ist das ausschließliche Recht des Staates, bestimmte Waren oder Dienstleistungen herzustellen oder zu vertreiben, um Einnahmen zu erzielen oder wirtschaftspolitische Ziele zu verfolgen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 67 f.) Beispiel: Das frühere Branntweinmonopol in Deutschland gab dem Staat das alleinige Recht, bestimmte Bereiche der Branntweinwirtschaft zu kontrollieren und daraus Einnahmen zu erzielen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzw

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzkontrolle
Die Finanzkontrolle ist die Überwachung und Prüfung der Haushaltsführung und Finanzwirtschaft öffentlicher Einrichtungen. Sie soll sicherstellen, dass öffentliche Mittel ordnungsgemäß, wirtschaftlich und gesetzeskonform verwendet werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 67) Beispiel: Der Bundesrechnungshof prüft, ob Bundesbehörden Steuergelder sparsam und zweckmäßig einsetzen. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Andreas Armster
vor 9 Stunden1 Min. Lesezeit
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