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Primäres Europarecht

Primäres Europarecht umfasst die grundlegenden Verträge der Europäischen Union, die von den Mitgliedstaaten beschlossen wurden und die Grundlage des EU-Rechts bilden. (vgl. Fischer 2023, S. 55)


Beispiel: Der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV) gehören zum primären Europarecht.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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