Anspruchsgrundlage
- Andreas Armster
- vor 2 Stunden
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Eine Anspruchsgrundlage ist eine Rechtsnorm, aus der sich ein konkreter Anspruch einer Person gegen eine andere ergibt (z. B. auf Zahlung, Herausgabe oder Schadensersatz). (vgl. Fischer 2023, S. 52)
Beispiel: Der Verkäufer kann vom Käufer den Kaufpreis nach § 433 Abs. 2 BGB verlangen.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer


