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Anspruchsgrundlage

Eine Anspruchsgrundlage ist eine Rechtsnorm, aus der sich ein konkreter Anspruch einer Person gegen eine andere ergibt (z. B. auf Zahlung, Herausgabe oder Schadensersatz). (vgl. Fischer 2023, S. 52)


Beispiel: Der Verkäufer kann vom Käufer den Kaufpreis nach § 433 Abs. 2 BGB verlangen.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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