Sekundäres Europarecht
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Sekundäres Europarecht umfasst die Rechtsakte der EU-Organe, die auf Grundlage der EU-Verträge erlassen werden, z. B. Verordnungen und Richtlinien. (vgl. Fischer 2023, S. 55)
Beispiel: Eine EU-Verordnung zur Datenschutzregelung (DSGVO) gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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