Redaktionsversehen
- Andreas Armster
- vor 2 Stunden
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Ein Redaktionsversehen ist ein offensichtlicher Fehler des Gesetzgebers im Gesetzestext (z. B. falsche Zahl oder falscher Verweis), der von Rechtsanwendern korrigiert werden kann. (vgl. Fischer 2023, S. 51)
Beispiel: In einem Gesetz steht versehentlich § 15 statt § 51 als Verweis. Gerichte wenden dann den korrekten Paragraphen an.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer


