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  • Kalkulatorische Miete

    Kalkulatorische Miete bezeichnet die Miete, die ein Unternehmer für die Nutzung von Räumlichkeiten aus seinem privaten Vermögen zahlen würde, die er für betriebliche Zwecke nutzt. Die Höhe dieser kalkulatorischen Miete wird durch den Vergleich mit den Mietkosten ähnlicher Räume auf dem Markt ermittelt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 201) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmer nutzt einen Teil seines Privathauses als Büro für sein Unternehmen. Um die Kosten für diese Nutzung zu erfassen, wird eine kalkulatorische Miete berechnet. Diese Miete basiert auf dem Vergleich mit den Marktmieten ähnlicher Büroflächen in der Region. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 201

  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn

    Kalkulatorischer Unternehmerlohn bezeichnet die Vergütung für die Leitungstätigkeit des Unternehmers in einem Unternehmen. Diese Vergütung wird durch den Vergleich mit externen Gehältern bestimmt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 200 f.) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmer führt ein mittelständisches Unternehmen in der Automobilbranche. Um den kalkulatorischen Unternehmerlohn festzulegen, werden Gehälter ähnlicher Angestellter in vergleichbaren Positionen und in ähnlichen Unternehmen herangezogen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 200-201

  • Kalkulatorische Zinsen

    Kalkulatorische Zinsen sind Kosten, die für die Bereitstellung von Kapital anfallen. Es gibt zwei Arten von Kapital: Fremdkapital und Eigenkapital. Für Fremdkapital werden die tatsächlich gezahlten Zinsen bereits in der Finanzbuchhaltung als Aufwand verbucht. Bei Eigenkapital hingegen werden keine Zinszahlungen geleistet, aber es entstehen Opportunitätskosten in Form von entgangenen Zinsen. Die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen erfolgt durch Multiplikation des betriebsnotwendigen Kapitals mit dem Zinssatz. Dabei stellt das betriebsnotwendige Kapital den Kapitalbedarf des Unternehmens dar und der Zinssatz die Kosten für die Nutzung dieses Kapitals. (vgl. Kußmaul 2016, S. 199) Beispiel: Ein Unternehmen benötigt für seine Geschäftstätigkeiten ein betriebsnotwendiges Kapital von 100.000 Euro. Angenommen, der Zinssatz beträgt 5%. In diesem Fall würden die kalkulatorischen Zinsen berechnet, indem man das betriebsnotwendige Kapital mit dem Zinssatz multipliziert. Das ergibt 100.000 Euro mal 0,05, was 5.000 Euro entspricht. Somit würde das Unternehmen einen kalkulatorischen Zinsaufwand von 5.000 Euro verbuchen, um die Kosten für die Bereitstellung dieses Kapitals zu erfassen. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 199

  • Dienstleistungskosten

    Dienstleistungskosten beziehen sich auf Leistungen, die von externen Anbietern erbracht werden und nicht in physischen Waren bestehen. Dies kann die Überlassung von Nutzungsrechten oder Zahlungen an die öffentliche Hand umfassen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 196) Beispiele: Mieten, Pachten, Leasinggebühren, Fremdreparaturen, Beratungskosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 196

  • Sekundäre Kosten

    Sekundäre Kosten sind Kosten, die entstehen, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen verbraucht, die es intern selbst erstellt hat, anstatt sie von externen Quellen zu erwerben. Diese Kosten entstehen durch den Verbrauch von innerbetrieblichen Leistungen, die innerhalb des Unternehmens erbracht werden. Sie werden abrechnungstechnisch erst innerhalb der Kostenstellenrechnung bei der innerbetrieblichen Leistungsverrechnung erfasst und sind daher nicht Teil der Kostenartenrechnung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 191) Beispiele: Interner Transport, Intern hergestellte Bauteile, Selbst hergestellte Software Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 191

  • Primäre Kosten

    Primäre Kosten sind Kosten, die entstehen, wenn ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen verbraucht, die es extern auf dem Beschaffungsmarkt erworben hat. (vgl. Kußmaul 2016, S. 191) Beispiele: Energiekosten, Materialkosten, Personalkosten, Transportkosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 191

  • Sondereinzelkosten

    Sondereinzelkosten sind Kosten, die nicht direkt einer einzelnen Einheit, sondern einer spezifischen Gruppe von Einheiten zugeordnet werden können. (vgl. Kußmaul 2016, S. 186) Beispiele: Ausgaben für Schulungen oder Schulungsmaterialien, Werbemaßnahmen Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 186

  • Gemeinkosten

    Gemeinkosten sind Kosten, die nicht direkt auf bestimmte Leistungseinheiten zugewiesen werden können. Anders als bei den direkten Kosten, die klar mit einer bestimmten Leistungseinheit verbunden sind, wie beispielsweise Materialkosten für ein Produkt, lassen sich Gemeinkosten nicht eindeutig einer bestimmten Leistungseinheit zuordnen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 186) Beispiele: Geschäftsführergehalt, Lagermiete, Kosten für Vertriebsmitarbeiter Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 186

  • Absatzweg

    Ein Absatzweg oder Absatzkanal beschreibt den Weg, den ein Produkt vom Hersteller zum Verbraucher nimmt, entweder in Form von Entscheidungen oder physischen Transporten. Das Entscheidungsproblem der Absatzwegepolitik betrifft die Wahl zwischen einem indirekten Weg, der den Einbezug von Großhändlern und/oder Einzelhändlern beinhaltet, und einem direkten Weg, bei dem der Handel nicht involviert ist. (vgl. Kußmaul 2016, S. 92) Beispiel: Ein Hersteller von Elektronikgeräten verkauft seine Produkte an Großhändler, die sie dann an Einzelhändler weiterverkaufen. Diese Einzelhändler wiederum verkaufen die Produkte schließlich an die Endkunden. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 92

  • Einzelkosten

    Einzelkosten sind die Kosten, die direkt mit der Produktion einer einzelnen Einheit eines Produkts verbunden sind. Anders gesagt, sie können direkt auf eine spezifische Leistungseinheit eines Kostenträgers zurückgeführt werden, sei es ein Produkt oder eine Dienstleistung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 186) Beispiel: Akkordlöhne, Einzelmaterialkosten, Verpackungskosten, Marketingkosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 186

  • Zweckaufwand

    Zweckaufwand oder auch Grundkosten sind Aufwendungen, bei denen in gleicher Höhe Kosten gegenüberstehen. Anders ausgedrückt bedeutet das, dass für jede Ausgabe direkt eine entsprechende Kostenbelastung entsteht. (vgl. Kußmaul 2016, S. 185) Beispiele: Verpackungsmaterial, Fertigungslöhne, Energiekosten, Transportkosten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 185

  • Neutraler Aufwand

    Neutraler Aufwand ist Aufwand, der in einer bestimmten Abrechnungsperiode anfällt, ohne dass damit direkt Kosten verbunden sind. Es gibt verschiedene Arten von neutralem Aufwand, die jeweils unterschiedliche Merkmale aufweisen. Betriebsfremder Aufwand bezieht sich auf Ausgaben, die nicht unmittelbar mit den operativen Zielen eines Unternehmens in Verbindung stehen. Periodenfremder Aufwand hingegen sind Kosten, die nicht in der betrachteten Abrechnungsperiode entstanden sind. Außerordentlicher Aufwand bezeichnet ungewöhnliche Kosten, die nicht regelmäßig auftreten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 185) Beispiele: Spenden, Gewerbesteuernachzahlung, Katastrophenschäden an Betriebsmitteln Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 185

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