Kalkulatorischer Unternehmerlohn bezeichnet die Vergütung für die Leitungstätigkeit des Unternehmers in einem Unternehmen. Diese Vergütung wird durch den Vergleich mit externen Gehältern bestimmt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 200 f.)
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmer führt ein mittelständisches Unternehmen in der Automobilbranche. Um den kalkulatorischen Unternehmerlohn festzulegen, werden Gehälter ähnlicher Angestellter in vergleichbaren Positionen und in ähnlichen Unternehmen herangezogen.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 200-201
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