Kalkulatorischer Unternehmerlohn
- Andreas Armster
- 10. März 2024
- 1 Min. Lesezeit
Kalkulatorischer Unternehmerlohn bezeichnet die Vergütung für die Leitungstätigkeit des Unternehmers in einem Unternehmen. Diese Vergütung wird durch den Vergleich mit externen Gehältern bestimmt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 200 f.)
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmer führt ein mittelständisches Unternehmen in der Automobilbranche. Um den kalkulatorischen Unternehmerlohn festzulegen, werden Gehälter ähnlicher Angestellter in vergleichbaren Positionen und in ähnlichen Unternehmen herangezogen.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 200-201
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