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Dienstleistungskosten

Autorenbild: Andreas ArmsterAndreas Armster

Dienstleistungskosten beziehen sich auf Leistungen, die von externen Anbietern erbracht werden und nicht in physischen Waren bestehen. Dies kann die Überlassung von Nutzungsrechten oder Zahlungen an die öffentliche Hand umfassen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 196)


Beispiele: Mieten, Pachten, Leasinggebühren, Fremdreparaturen, Beratungskosten


Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 196

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