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  • Tarifbindung

    Tarifbindung tritt auf, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer durch ihre jeweiligen Verbände oder Gewerkschaften tarifvertraglich gebunden sind. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmer durch eine Gewerkschaft organisiert sein müssen, während der Arbeitgeber entweder Mitglied des tarifschließenden Arbeitgeberverbandes sein muss oder einen individuellen Tarifvertrag mit der Gewerkschaft abgeschlossen haben muss. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 37) Beispiel: Wenn ein Unternehmen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes ist und seine Arbeitnehmer gewerkschaftlich organisiert sind, sind beide Seiten an die Tarifverträge gebunden, die zwischen dem Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft vereinbart wurden. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 37

  • Friedenspflicht

    Während der Geltungsdauer von Tarifverträgen müssen sich die beteiligten Parteien an die Friedenspflicht halten. Das bedeutet, dass während dieser Zeit keine Arbeitskampfmaßnahmen ergriffen werden dürfen, um Änderungen an den in den Tarifverträgen festgelegten Arbeitsbedingungen zu erreichen. Diese Regelung gewährleistet eine stabile Planungsgrundlage für beide Vertragsparteien während der Vertragslaufzeit. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 37) Beispiel: Während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind Streiks oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, um bessere Arbeitsbedingungen zu erreichen, nicht erlaubt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 37

  • Koalitionsfreiheit

    Die Koalitionsfreiheit gewährt sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern das Recht, sich in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zu organisieren, um gemeinsam Tarifverträge auszuhandeln und Arbeitsbedingungen festzulegen. Dieses Recht ist durch das Grundgesetz und das Tarifvertragsgesetz geschützt. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36) Beispiel: Arbeitnehmer können sich in Gewerkschaften organisieren, um gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen wie höhere Löhne oder kürzere Arbeitszeiten zu verhandeln. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 36

  • Tarifautonomie

    Tarifautonomie bedeutet, dass die Tarifparteien, also Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen, ohne Einmischung der Regierung Tarifverträge verhandeln können. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 36) Beispiel: Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen einigen sich unabhängig voneinander auf Lohnbedingungen und Arbeitsbedingungen, ohne dass die Regierung in den Verhandlungsprozess eingreift. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 36

  • Gemeinlastprinzip

    Das Gemeinlastprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass die Gemeinschaft oder der Staat die Verantwortung für die Folgen von Umweltschäden trägt, im Gegensatz zum Verursacherprinzip, bei dem die Verursacher für die Beseitigung oder Kompensation von Umweltschäden verantwortlich sind. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33 f.) Beispiel: Abfallbeseitigung in einem öffentlichen Park durch die Gemeinde Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33-34

  • Kooperationsprinzip

    Das Kooperationsprinzip als Teil der Umweltpolitik sieht vor, dass verschiedene gesellschaftliche Gruppen bei der Festlegung und Umsetzung von Umweltzielen zusammenarbeiten. Das bedeutet, dass beispielsweise von umweltschädlichen Maßnahmen betroffene Personen in Planungsprozesse einbezogen werden. Auch Selbstverpflichtungen ganzer Industriezweige können diesem Prinzip entsprechen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33 f.) Beispiel: Verzicht auf Palmöl in der Lebensmittelproduktion Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33-34

  • Verursacherprinzip

    Das Verursacherprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass diejenigen, die Umweltschäden verursachen, für deren Beseitigung oder Ausgleich verantwortlich sind. Das bedeutet, dass die Verursacher für die entstandenen Schäden aufkommen müssen, indem externe Kosten auf sie übertragen werden und somit zu privaten Kosten werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33) Beispiel: Verschütten von Chemikalien in einen Fluss Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33

  • Vorsorgeprinzip

    Das Vorsorgeprinzip als Teil der Umweltpolitik besagt, dass Maßnahmen im Umweltschutz frühzeitig ergriffen werden sollten, um Umweltschäden von vornherein zu vermeiden. Dies bedeutet, dass Vorschriften, Auflagen und Verbote im Hinblick auf potenzielle Umweltgefahren erlassen werden, um diese zu verhindern, bevor sie auftreten können.  (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 33) Beispiel: Einführung strenger Emissionsstandards für Fahrzeuge Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 33

  • Nachhaltigkeit

    Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Produktion und der Verbrauch von Gütern sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene nur in dem Umfang stattfinden sollten, dass sich die Natur selbst regenerieren kann. Das Konzept des nachhaltigen Wirtschaftens, auch als Prinzip der Nachhaltigkeit bekannt, wurde erstmals 1987 im Brundtland-Bericht der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung eingeführt. Es beinhaltet einen intergenerationellen Ausgleich, bei dem die heutige Generation ihre Bedürfnisse nur in dem Maße befriedigen darf, dass sie die Bedürfnisbefriedigungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen nicht beeinträchtigt. Dies erfordert den Schutz der Natur und schließt die Übernutzung von Ressourcen oder Umweltverschmutzung über die Aufnahmefähigkeit der Natur hinaus aus. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 32) Beispiele: Nutzung erneuerbarer Energien, Recycling von Abfallmaterialien Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 32

  • Wirtschaftswachstum

    Wirtschaftswachstum bezieht sich auf zwei miteinander verbundene wirtschaftliche Phänomene. Erstens beschreibt es das Wachstum des Produktionspotenzials, also der Produktionsmöglichkeiten einer Volkswirtschaft. Zweitens steht es für das tatsächliche Wachstum der Produktion, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder einer ähnlichen Größe. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 24 f.) Beispiele: Nominales Wachstum, Reales Wachstum, Nullwachstum, Negativwachstum Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 24-25

  • Spätindikatoren

    Spätindikatoren sind wirtschaftliche Kennzahlen, die mit einem zeitlichen Verzug auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung reagieren. Sie werden hauptsächlich verwendet, um die Auswirkungen der Konjunktur zu messen, können aber auch zur Analyse vergangener konjunktureller Phasen herangezogen werden. Beispiele für Spätindikatoren sind die Beschäftigungszahlen und die Preisentwicklung, da sich diese Größen nur langsam an Veränderungen anpassen und daher zeitverzögert auf konjunkturelle Entwicklungen reagieren. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 23 f.) Beispiel: Während einer wirtschaftlichen Abschwungphase steigt die Arbeitslosigkeit oft erst verzögert an, da Unternehmen in der Regel zunächst versuchen, andere Maßnahmen zu ergreifen, um Kosten zu senken, bevor sie Mitarbeiter entlassen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 23-24

  • Präsenzindikatoren

    Präsenzindikatoren sind Kennzahlen, die den aktuellen Zustand der wirtschaftlichen Entwicklung anzeigen. Der Hauptpräsenzindikator ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) und seine Veränderungen, da es eine wichtige Messgröße für die momentane wirtschaftliche Lage eines Landes ist. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 23 f.) Beispiel: Die monatliche Arbeitslosenquote gibt den aktuellen Stand der Arbeitslosigkeit in einer Volkswirtschaft an. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 23-24

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