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  • Stabilität

    Der Begriff der Stabilität im ökonomischen Kontext bezieht sich auf das Verhalten eines wirtschaftlichen Gleichgewichts nach einer Störung. Ein wirtschaftliches Gleichgewicht ist ein Zustand, in dem die Pläne aller Wirtschaftssubjekte kompatibel sind, was bedeutet, dass kein Akteur einen Grund hat, seine Pläne zu ändern. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 353 f.) Beispiel: Nach einer plötzlichen Erhöhung der Ölpreise (externer Schock) steigen die Produktionskosten für viele Unternehmen, was zu Preiserhöhungen und anfänglicher Unsicherheit auf den Märkten führt. In einem stabilen Wirtschaftssystem passen sich die Unternehmen und Konsumenten allmählich an. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Grundeinkommen

    Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein Konzept der Sozialpolitik, das im Gegensatz zu traditionellen Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Sozialhilfe oder Wohngeld steht. Im Kern bedeutet es, dass jedem Bürger einer Gesellschaft regelmäßig ein festgelegter Geldbetrag ausgezahlt wird, unabhängig von seinem Einkommen, seinem Beschäftigungsstatus oder anderen persönlichen Umständen. Dieses Grundeinkommen soll existenzsichernd sein und ermöglicht es den Menschen, frei zu entscheiden, wie sie ihre Zeit und Energie verwenden wollen, sei es für Arbeit, Weiterbildung, kreative Projekte oder gesellschaftliches Engagement. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 347 f.) Beispiel: Lisa und Tom erhalten beide ein bedingungsloses Grundeinkommen. Lisa kann Teilzeit arbeiten und gleichzeitig ihre Kinder betreuen, da das Grundeinkommen einen Teil ihrer Ausgaben deckt. Tom nutzt das Grundeinkommen, um sich nach dem Studium auf die Suche nach einer passenden Stelle zu konzentrieren. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Reservationslohn

    Der Reservationslohn bezeichnet in der Arbeitsmarktökonomie den Lohnsatz, unterhalb dessen eine Person oder ein Haushalt nicht bereit ist, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Es ist der Mindestlohn, den jemand akzeptieren würde, um eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, weil alles darunter als unattraktiv oder nicht ausreichend angesehen wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 342) Beispiel: Angenommen, eine alleinerziehende Mutter erhält Sozialhilfe, die ihren grundlegenden Lebensunterhalt abdeckt, einschließlich Miete und Lebensmittel. Diese Sozialhilfe beträgt beispielsweise 800 Euro pro Monat. Ihr Reservationslohn wäre der Lohnsatz, unterhalb dessen sie nicht bereit wäre, eine Arbeitsstelle anzunehmen. Angenommen, ihr Reservationslohn liegt bei 1.200 Euro pro Monat. Das bedeutet, sie würde nur eine Arbeitsstelle annehmen, die ihr einen monatlichen Nettoverdienst von mindestens 1.200 Euro bietet. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Lohnabstandsgebot

    Das Lohnabstandsgebot bezeichnet ein politisches Prinzip, das in der Sozialpolitik angewendet wird. Es besagt, dass die Höhe der staatlichen Unterstützungsleistungen (wie z.B. ALG II oder Sozialhilfe) so bemessen sein sollte, dass der Abstand zwischen dem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und den Unterstützungsleistungen groß genug ist. Dies soll Anreize schaffen, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen und sich selbst zu versorgen, anstatt ausschließlich von staatlichen Leistungen abhängig zu sein. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 341) Beispiel: Angenommen, eine alleinerziehende Mutter erhält Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Höhe dieses ALG II ist so berechnet, dass es ausreicht, um ihren grundlegenden Lebensbedarf zu decken, wie Miete, Lebensmittel, Kleidung und andere notwendige Ausgaben. Gleichzeitig ist das ALG II aber niedriger als das Einkommen, das sie durch eine Vollzeitbeschäftigung erzielen könnte. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Arbeitsförderung

    Unter Arbeitsförderung versteht man Maßnahmen und Programme, die darauf abzielen, die Beschäftigungssituation zu verbessern und Arbeitslosen den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Diese Maßnahmen werden in Deutschland von der Arbeitsverwaltung (AV) finanziert und umfassen eine Vielzahl von Förderinstrumenten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337) Beispiele: Eingliederungszuschüsse, Förderung von Neugründungen Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Arbeitslosengeld II

    Arbeitslosengeld II (ALG II) ist eine Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in Deutschland. Nach Ausschöpfung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten Personen, die weiterhin arbeitslos sind, ALG II. Diese Leistung wird vom Bund finanziert und soll den Lebensunterhalt der Betroffenen sicherstellen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337) Beispiel: Frau Emersen ist 45 Jahre alt und war bis vor einem Jahr als Bürokauffrau beschäftigt. Nachdem sie ihren Job verloren hat, hat sie zunächst 12 Monate lang Arbeitslosengeld I (ALG I) erhalten. Da sie nach Ablauf dieses Jahres noch keine neue Anstellung gefunden hat und weiterhin als erwerbsfähig gilt, hat sie jetzt Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II). Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Arbeitslosengeld I

    Das Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Lohnersatzleistung für Personen, die arbeitslos geworden sind. Es ersetzt das fehlende Einkommen während der Arbeitslosigkeit. Anspruch auf ALG I hat, wer arbeitslos ist, sich beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet und ALG I beantragt hat, für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Die Bezugsdauer hängt von der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter des Antragstellers ab. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 337) Beispiel: Angenommen, Herr Petersen verliert seinen Job nach 10 Jahren als Angestellter. Er meldet sich beim Arbeitsamt arbeitslos und beantragt Arbeitslosengeld I (ALG I). Da er die Anwartschaftszeit erfüllt und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, erhält er nun monatlich ALG I als Ersatz für sein fehlendes Arbeitsentgelt. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Arbeitslosenversicherung

    Die Arbeitslosenversicherung (AV) in Deutschland wird von der Bundesagentur für Arbeit (BA) verwaltet. Sie dient der sozialen Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und hat das primäre Ziel, Arbeitslose in neue Beschäftigungen zu vermitteln, um einen hohen Beschäftigungsstand zu fördern. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 336 f.) Beispiel: Wenn Anna als Angestellte ihre Arbeit verliert, erhält sie finanzielle Unterstützung und Hilfe bei der Arbeitssuche durch die Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge für diese Versicherung werden von Anna und ihrem Arbeitgeber zu gleichen Teilen gezahlt und orientieren sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Bürgerversicherung

    Eine Bürgerversicherung ist ein Konzept zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Dabei würden alle Bürger, einschließlich Selbständiger und Beamter, in ein einheitliches Versicherungssystem integriert. Die Beiträge würden auf dem Gesamteinkommen basieren, einschließlich Kapitaleinkommen, was eine gerechtere Einkommensverteilung anstrebt. Da diese Gruppen im Durchschnitt höhere Einkommen und bessere Gesundheitsrisiken aufweisen, würde die finanzielle Situation der GKV verbessert. Dieses Modell würde faktisch eine steuerähnliche Finanzierung bedeuten, jedoch zweckgebunden für das Gesundheitswesen. Die Umsetzung wäre komplex und könnte ineffizient sein, besonders wenn unterschiedliche Institutionen die Beiträge erheben müssten. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 332) Beispiel: Stellen Sie sich vor, Max ist Selbständiger und Eva ist Beamtin. Beide sind derzeit privat krankenversichert. Mit der Einführung der Bürgerversicherung würden Max und Eva in die gesetzliche Krankenversicherung integriert. Ihre Beiträge würden nicht nur auf ihrem Arbeitseinkommen, sondern auch auf ihren Kapitaleinkünften basieren. Da beide höhere Einkommen und weniger Gesundheitsrisiken haben, trägt dies zur finanziellen Stabilität der GKV bei. Dadurch wird die Einkommensumverteilung gerechter, da alle Einkommensarten einbezogen werden. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Individualäquivalenz

    Die Individualäquivalenz ist ein Prinzip, das in der privaten Krankenversicherung angewendet wird, um die Prämien (Beiträge) auf der Grundlage individueller Risikofaktoren zu berechnen. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 329) Beispiel: Stellen Sie sich vor, Lisa und Peter möchten sich privat krankenversichern. Lisa ist 25 Jahre alt, gesund und hat keine Vorerkrankungen. Peter hingegen ist 45 Jahre alt und hat Bluthochdruck. Aufgrund des Prinzips der Individualäquivalenz zahlt Lisa eine niedrigere Prämie, weil sie jünger ist und ein geringeres Gesundheitsrisiko aufweist. Peter zahlt eine höhere Prämie, da sein höheres Alter und seine Vorerkrankung sein Gesundheitsrisiko erhöhen. So werden die Prämien individuell nach den jeweiligen Risikofaktoren angepasst. Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Beveridge-Typ

    Das Rentensystem vom Beveridge-Typ zielt darauf ab, Armut im Alter zu verhindern, indem es allen Rentenempfängern unabhängig von ihren früheren Einkommen oder Beiträgen einen bestimmten Lebensstandard sichert. Anders als beim Bismarck-Typ, bei dem die Rentenleistungen eng an die gezahlten Beiträge gekoppelt sind, orientiert sich das Beveridge-Modell stärker an sozialen Sicherungsaspekten und einer universellen Grundversorgung im Alter. Es kann entweder als reines Sicherungssystem fungieren oder auch Elemente der Umverteilung zwischen den Generationen enthalten, je nachdem, wie es weiterentwickelt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 322) Beispiel: Rentensystem in Großbritannien Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

  • Bismarck-Typ

    Der Bismarck-Typ bezieht sich auf Rentensysteme, die nach dem Modell eingeführt wurden, das von Otto von Bismarck in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Diese Systeme sind auf eine Rente ausgerichtet, die direkt an die gezahlten Beiträge gebunden ist. Das bedeutet, dass die Rentenhöhe im Wesentlichen vom bisherigen Lebensstandard einer Person abhängt, da die Beiträge während des Erwerbslebens gezahlt wurden. Das Ziel ist es, das Einkommen über den Lebenszyklus hinweg zu sichern und zu stabilisieren, indem es durch die Rente ersetzt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 322) Beispiel: Gesetzliches Rentensystem in Deutschland (GRV) Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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