Der Bismarck-Typ bezieht sich auf Rentensysteme, die nach dem Modell eingeführt wurden, das von Otto von Bismarck in Deutschland Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt wurde. Diese Systeme sind auf eine Rente ausgerichtet, die direkt an die gezahlten Beiträge gebunden ist. Das bedeutet, dass die Rentenhöhe im Wesentlichen vom bisherigen Lebensstandard einer Person abhängt, da die Beiträge während des Erwerbslebens gezahlt wurden. Das Ziel ist es, das Einkommen über den Lebenszyklus hinweg zu sichern und zu stabilisieren, indem es durch die Rente ersetzt wird. (vgl. Brümmerhoff/Büttner 2018, S. 322)
Beispiel: Gesetzliches Rentensystem in Deutschland (GRV)
Brümmerhoff, D.; Büttner, T. (2018): Finanzwissenschaft. 12. Auflage. Berlin/Boston:
De Gruyter Oldenbourg
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