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- Selbstgesteuertes Lernen
Selbstgesteuertes Lernen bezeichnet Lernformen, bei denen die Lernenden einen hohen Grad an Autonomie über ihren Lernprozess haben. Das bedeutet, dass sie weitgehend selbstbestimmt entscheiden, was, wie und wann sie lernen möchten. Die Verantwortung für den Lernfortschritt liegt dabei bei den Lernenden selbst, die ihre Lernziele setzen, Lernmaterialien auswählen, ihren Lernfortschritt überwachen und ihre Lernstrategien anpassen. Die Rolle des Lehrers besteht häufig darin, als Unterstützer und Berater zu fungieren, der die Lernenden bei Bedarf unterstützt, Ressourcen bereitstellt und Feedback gibt, anstatt den Lernprozess direkt zu steuern. (vgl. Lehner 2019, S. 29) Beispiel: Ein Schüler möchte ein Thema erforschen, das nicht im Lehrplan steht. Er recherchiert eigenständig in Büchern und online, setzt sich Lernziele und wählt passende Lernmethoden. So übernimmt er die Kontrolle über seinen eigenen Lernprozess. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag
- Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind finanzielle Verpflichtungen, die ein Unternehmen zum Abschlussstichtag hat und deren Betrag sowie Fälligkeit bekannt sind. (vgl. Kußmaul 2016, S. 391) Beispiele: Darlehen, Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 391
- Eigenkapital
Eigenkapital bezeichnet den finanziellen Anteil eines Unternehmens, der den Eigentümern gehört und nicht durch Fremdmittel finanziert ist. Es wird durch die Differenz zwischen den Vermögensgegenständen des Unternehmens und den Schulden bestimmt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 388) Beispiele: Gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklage, Gewinnrücklage, Jahresüberschuss Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 388
- Erfahrungsorientierter Unterricht
Erfahrungsorientierter Unterricht bezieht sich auf ein didaktisches Konzept, bei dem Lehrkräfte den Schülern ermöglichen, ihre eigenen Erfahrungen, Erlebnisse, Fantasien und Einstellungen in den Unterricht einzubringen und zu thematisieren. Dieses Konzept legt Wert darauf, dass Lerninhalte auf persönlichen Erfahrungen der Schüler aufbauen und sie dabei unterstützen, aktiv am Lernprozess teilzunehmen und eigene Einsichten zu entwickeln. (vgl. Lehner 2019, S. 29) Beispiel: In einem erfahrungsorientierten Mathematikunterricht könnten Schülerinnen und Schüler geometrische Konzepte wie Flächenberechnung anhand von realen Beispielen aus ihrer Umgebung erkunden. Zum Beispiel könnten sie den Bereich eines Spielplatzes berechnen, indem sie die Fläche der verschiedenen Spielgeräte messen und zusammenrechnen. Dabei werden ihre eigenen Erfahrungen und Beobachtungen einbezogen, um das Konzept der Flächenberechnung besser zu verstehen. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag
- Umlaufvermögen
Umlaufvermögen umfasst alle Gegenstände, die nicht langfristig im Geschäftsbetrieb genutzt werden, sondern dazu bestimmt sind, kurzfristig umgesetzt oder verbraucht zu werden. Diese Vermögensgegenstände dienen dazu, den laufenden Betriebszyklus zu unterstützen und werden in der Regel innerhalb eines Jahres in Geld umgewandelt. (vgl. Kußmaul 2016, S. 387 f.) Beispiele: Waren, Forderungen, Wertpapiere, Kassenbestand, Bankguthaben Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 387-388
- Anlagevermögen
Anlagevermögen umfasst alle Gegenstände, die langfristig im Geschäftsbetrieb genutzt werden sollen und dazu bestimmt sind, über einen längeren Zeitraum hinweg einen Nutzen für das Unternehmen zu generieren. (vgl. Kußmaul 2016, S. 386) Beispiel: Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge, Wertpapiere Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 386
- Handlungsorientierter Unterricht
Handlungsorientierter Unterricht ist ein didaktisches Konzept, bei der der Lernprozess eng mit praktischen Handlungen verbunden ist. Schülerinnen und Schüler werden aktiv in die Gestaltung des Lernprozesses einbezogen und ermutigt, durch Handeln zu lernen. Dabei können sie ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in realen oder simulierten Situationen anwenden. Die Ergebnisse dieses Unterrichts haben oft einen praktischen Nutzen oder "Gebrauchswert", da sie auf konkrete Anwendungen im Leben oder in der Arbeitswelt abzielen. (vgl. Lehner 2019, S. 29) Beispiel: In einem handlungsorientierten Wirtschaftsunterricht könnten Schülerinnen und Schüler beispielsweise ein Projekt zur Gründung eines eigenen kleinen Unternehmens durchführen. Sie müssen zunächst eine Geschäftsidee entwickeln, einen Businessplan erstellen und alle notwendigen Schritte für die Gründung des Unternehmens durchführen, wie die Auswahl der Rechtsform, die Beschaffung von Startkapital und die Beantragung von Genehmigungen. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag
- Planmäßige Abschreibungen
Planmäßige Abschreibungen beziehen sich auf die systematische Verringerung des Buchwerts des abnutzbaren Anlagevermögens über die geschätzte Nutzungsdauer hinweg. Diese Abschreibungen werden angewendet, um den Wertverlust von Vermögensgegenständen wie Maschinen, Gebäuden oder Fahrzeugen aufgrund von Abnutzung oder technologischem Fortschritt zu erfassen. Die jährlichen Abschreibungsbeträge werden durch verschiedene Faktoren bestimmt, darunter die Differenz zwischen dem Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten und dem geschätzten Restwert am Ende der Nutzungsdauer, die geschätzte Nutzungsdauer selbst, die gewählte Abschreibungsmethode (z.B. lineare oder degressive Abschreibung) und der Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung im Laufe des Jahres. (vgl. Kußmaul 2016, S. 385) Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt eine Produktionsmaschine für 100.000 € und schätzt ihre Nutzungsdauer auf 10 Jahre. Die planmäßige jährliche Abschreibung beträgt in diesem Fall 10.000 € (100.000 € / 10 Jahre). Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 385
- Herstellungskosten
Herstellungskosten sind (gemäß §255 (2) Satz 1 HGB) die Aufwendungen, die durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung entstehen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 383 f.) Beispiel: Ein Unternehmen investiert in den Bau einer neuen Fabrikhalle. Die Herstellungskosten umfassen die Kosten für das benötigte Baumaterial, die Löhne der Arbeiter, die Kosten für Baugeräte sowie alle anderen Ausgaben, die direkt mit dem Bau der Fabrikhalle verbunden sind. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 383-384
- Offener Unterricht
Offener Unterricht ist ein didaktisches Konzept, das einen dynamischen Lernprozess ermöglicht, ohne feste Regeln oder starre Strukturen. Typische Elemente sind der Morgenkreis, in dem sich die Schüler versammeln, Geschichten erzählt werden und der Tag geplant wird. Auch die Erstellung von Tagesplänen und Wochenplänen, die Förderung von Freiarbeit und die Durchführung von Projekten gehören dazu. Insgesamt bietet der offene Unterricht den Schülern mehr Autonomie und Flexibilität, um ihre Interessen zu verfolgen und selbstständig zu lernen. (vgl. Lehner 2019, S. 29) Beispiel: Ein Schüler entscheidet sich dafür, an einem naturwissenschaftlichen Projekt über Planeten teilzunehmen, während ein anderer sich für kreative Schreibübungen entscheidet. Während des Tages haben sie die Möglichkeit, an ihren ausgewählten Aktivitäten zu arbeiten und können sich frei bewegen, um Ressourcen und Unterstützung zu erhalten, wenn sie diese benötigen. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag
- Anschaffungskosten
Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugerechnet werden können. Zu den Anschaffungskosten zählen auch die zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 383) Beispiel: Ein Unternehmen erwirbt ein neues Maschinenmodell für seine Produktionsstätte. Die Kosten für den Kauf der Maschine belaufen sich auf 50.000 € netto. Darüber hinaus entstehen weitere Ausgaben für den Transport, die Montage sowie die Schulung der Mitarbeiter zur Bedienung der Maschine, insgesamt in Höhe von 5.000 €. Somit betragen die Anschaffungskosten für die Maschine insgesamt 55.000 €. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 383
- Maßgeblichkeitsprinzip
Das Maßgeblichkeitsprinzip ist in der Bilanzierung zu berücksichtigen und besagt, dass die geltenden Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung bei der Aufstellung der Handelsbilanz auch für die Aufstellung der Steuerbilanz gelten. Eine Ausübung rein steuerlicher Wahlrechte ist nicht auf die Handelsbilanz übertragbar (Öffnungsklauseln). (vgl. Kußmaul 2016, S. 380) Beispiel: Ein Unternehmen entscheidet sich gemäß § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB, Entwicklungskosten in Höhe von 1 Mio. € in seiner Handelsbilanz zu aktivieren. Gemäß dem Maßgeblichkeitsprinzip dürfen diese aktivierten Kosten grundsätzlich auch in die Steuerbilanz übernommen werden. Jedoch sieht das Einkommensteuergesetz in § 5 Abs. 2 EStG vor, dass selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens nicht aktiviert werden dürfen. Diese Regelung durchbricht die Maßgeblichkeit. Somit werden die 1 Mio. € Entwicklungskosten in der Handelsbilanz aktiviert, während sie in der Steuerbilanz als Aufwand verbucht werden. Dies führt zu einem niedrigeren steuerlichen Gewinn und damit zu einer geringeren Steuerlast. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 380


