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  • Eingangssteuersatz

    Der Eingangssteuersatz (Eingangssatz) ist der Steuersatz, mit dem der Einkommensteuertarif nach Abzug des Grundfreibetrags beginnt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 86) Beispiel: Ein zu versteuerndes Einkommen beträgt 11.000 €, der Grundfreibetrag liegt bei 10.000 €. Auf die 1.000 € über dem Grundfreibetrag wird der Eingangssteuersatz von 14 % angewendet, also 140 € Einkommensteuer. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Ehegattensplitting

    Das Ehegattensplitting ist ein Steuerverfahren, bei dem das gemeinsame Einkommen von Ehepartnern zusammengerechnet, halbiert und getrennt besteuert wird, wodurch besonders bei unterschiedlichem Einkommen eine geringere Steuerbelastung entsteht. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 85) Beispiel: Ein Ehepaar verdient 50.000 € und 10.000 €. Beim Ehegattensplitting wird das Gesamteinkommen von 60.000 € halbiert, die Steuer auf 30.000 € berechnet und verdoppelt, was zu einer niedrigeren Gesamtsteuer führt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Durchschnittssteuersatz

    Der Durchschnittssteuersatz ist der prozentuale Anteil der Einkommensteuer (ohne Solidaritätszuschlag) am zu versteuernden Einkommen und zeigt die durchschnittliche steuerliche Belastung. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 85) Beispiel: Ein zu versteuerndes Einkommen beträgt 40.000 €, die darauf entfallende Einkommensteuer beträgt 8.000 €. Durchschnittssteuersatz = (8.000 / 40.000) × 100 % = 20 %. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Disagio

    Das Disagio ist die Differenz zwischen dem Nennbetrag eines Kredits oder Darlehens und dem tatsächlich ausgezahlten Betrag; auch Darlehensabgeld, Abgeld oder Damnum genannt und steuerlich im Jahr der Zahlung als Werbungskosten absetzbar. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 85) Beispiel: Ein Kredit über 10.000 € wird mit einem Disagio von 5 % ausgezahlt. Der Kreditnehmer erhält also nur 9.500 €, muss aber 10.000 € zurückzahlen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Baukindergeld

    Das Baukindergeld des Bundes war eine staatliche Förderung für Familien mit Kindern, die zwischen 2018 und 2020 erstmalig selbstgenutztes Wohneigentum erwarben. Sie erhielten 1.200 Euro pro Jahr und Kind über zehn Jahre, sofern das Haushaltseinkommen bestimmte Grenzen nicht überschritt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 84 f.) Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern unter 18 Jahren kauft 2019 erstmals ein Haus zur eigenen Nutzung. Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen liegt unter 105.000 Euro (90.000 Euro plus 15.000 Euro für das zweite Kind). Die Familie erhält für jedes Kind 1.200 Euro Baukindergeld pro Jahr über zehn Jahre, also insgesamt 24.000 Euro. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Basisversorgung

    Die Basisversorgung umfasst die staatlich begünstigten Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur Basisrente (Rürup-Rente), die der Altersabsicherung dienen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 84) Beispiel: Ein selbstständiger Architekt zahlt regelmäßig Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Diese Zahlungen zählen zur Basisversorgung und können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Arbeitskreis Steuerschätzungen

    Der Arbeitskreis Steuerschätzungen ist ein unabhängiges Expertengremium, das seit 1955 die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Gemeinden prognostiziert. Ihm gehören Vertreter von Bundes- und Landesbehörden, Wirtschaftsforschungsinstituten, der Bundesbank und weiteren Institutionen an. Die Schätzungen finden zweimal jährlich (im Mai und November) statt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 83) Beispiel: Der Arbeitskreis Steuerschätzungen prognostiziert im Mai 2025, dass Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2026 rund 950 Milliarden Euro Steuereinnahmen erzielen werden. Diese Schätzung dient der Regierung als Grundlage für die Haushaltsplanung. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Außergewöhnliche Belastungen

    Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsweise entstehende, überdurchschnittlich hohe Ausgaben, die anderen Steuerpflichtigen mit ähnlichen Verhältnissen nicht entstehen. Sie können, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, steuerlich abgesetzt werden (§ 33 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 84) Beispiel: Ein Steuerpflichtiger muss wegen einer schweren Krankheit 5.000 € Arztkosten zahlen. Nach Abzug der zumutbaren Belastung kann ein Teil davon steuerlich geltend gemacht werden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag

    Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Werbungskostenabzug in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Versorgungsbezügen beträgt er 102 Euro. Höhere tatsächliche Werbungskosten können stattdessen nachgewiesen und abgesetzt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 83) Beispiel: Ein Angestellter mit 45.000 € Jahreseinkommen kann automatisch 1.000 € Werbungskosten abziehen, auch ohne Belege. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Altersentlastungsbetrag

    Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Personen ab dem Jahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres. Er mindert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Arbeit oder Kapital, wird aber schrittweise bis 2040 abgeschafft. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 83) Beispiel: Ein Steuerpflichtiger wird 2020 64 Jahre alt und erhält ab 2021 einen Altersentlastungsbetrag von 15,2 %, höchstens 722 €. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Agio

    Agio (auch Aufgeld) ist der Betrag, um den der Ausgabepreis eines Wertpapiers über seinem Nennwert liegt; es stellt somit einen Preisaufschlag dar. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 83) Beispiel: Ein Anleger kauft eine Anleihe mit einem Nennwert von 1.000 €, zahlt dafür aber 1.050 €. Die 50 € Aufpreis sind das Agio. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Asset Protection

    Asset Protection bezeichnet rechtliche und strategische Maßnahmen, um das Privatvermögen oder Unternehmensvermögen vor möglichen Gläubigerzugriffen oder finanziellen Krisen zu schützen. Ziel ist es, rechtzeitig Vermögen so zu strukturieren, dass es im Ernstfall gesichert bleibt – beispielsweise durch Übertragung auf eine Stiftung oder durch die Wahl einer haftungsbeschränkten Rechtsform wie einer GmbH. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 76 ff.) Beispiel: Ein Unternehmer überträgt rechtzeitig sein privates Wohnhaus auf eine Familienstiftung, damit dieses im Falle einer Unternehmensinsolvenz nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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