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Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind zwangsweise entstehende, überdurchschnittlich hohe Ausgaben, die anderen Steuerpflichtigen mit ähnlichen Verhältnissen nicht entstehen. Sie können, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen, steuerlich abgesetzt werden (§ 33 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 84)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger muss wegen einer schweren Krankheit 5.000 € Arztkosten zahlen. Nach Abzug der zumutbaren Belastung kann ein Teil davon steuerlich geltend gemacht werden.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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