Eingangssteuersatz
- Andreas Armster

- 7. Okt.
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Der Eingangssteuersatz (Eingangssatz) ist der Steuersatz, mit dem der Einkommensteuertarif nach Abzug des Grundfreibetrags beginnt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 86)
Beispiel: Ein zu versteuerndes Einkommen beträgt 11.000 €, der Grundfreibetrag liegt bei 10.000 €. Auf die 1.000 € über dem Grundfreibetrag wird der Eingangssteuersatz von 14 % angewendet, also 140 € Einkommensteuer.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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