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Basisversorgung

Die Basisversorgung umfasst die staatlich begünstigten Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, zu berufsständischen Versorgungswerken oder zur Basisrente (Rürup-Rente), die der Altersabsicherung dienen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 84)


Beispiel: Ein selbstständiger Architekt zahlt regelmäßig Beiträge in ein berufsständisches Versorgungswerk ein. Diese Zahlungen zählen zur Basisversorgung und können steuerlich als Sonderausgaben abgesetzt werden.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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