top of page
YouTube.png

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Personen ab dem Jahr nach Vollendung des 64. Lebensjahres. Er mindert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Arbeit oder Kapital, wird aber schrittweise bis 2040 abgeschafft. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 83)


Beispiel: Ein Steuerpflichtiger wird 2020 64 Jahre alt und erhält ab 2021 einen Altersentlastungsbetrag von 15,2 %, höchstens 722 €.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

Kommentare


bottom of page