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Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein pauschaler Werbungskostenabzug in Höhe von 1.000 Euro pro Jahr für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bei Versorgungsbezügen beträgt er 102 Euro. Höhere tatsächliche Werbungskosten können stattdessen nachgewiesen und abgesetzt werden. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 83)


Beispiel: Ein Angestellter mit 45.000 € Jahreseinkommen kann automatisch 1.000 € Werbungskosten abziehen, auch ohne Belege.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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