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  • Long Put

    Bei einem Long Put kauft jemand eine Verkaufsoption und erhält damit das Recht, einen bestimmten Basiswert zu einem festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Frist zu verkaufen. Für dieses Recht zahlt er eine Prämie. Diese Position wird gewählt, wenn mit fallenden Kursen gerechnet wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 282) Beispiel: Ein Anleger glaubt, dass die Aktie von Unternehmen X, die aktuell bei 50 Euro steht, bald deutlich fallen wird. Er kauft daher einen Put mit einem Basispreis von 48 Euro und zahlt dafür eine Prämie von 2 Euro. Sinkt die Aktie später zum Beispiel auf 40 Euro, kann er sie über die Option zu 48 Euro verkaufen und profitiert vom Kursrückgang. Bleibt der Kurs dagegen über 48 Euro, übt er die Option nicht aus und verliert nur die gezahlte Prämie. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Put

    Ein Put ist eine Verkaufsoption. Der Käufer eines Puts erwirbt das Recht, aber nicht die Pflicht, einen bestimmten Basiswert (z. B. eine Aktie) zu einem festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Zeit zu verkaufen. Dafür zahlt er eine Prämie. Er nutzt diese Option, wenn er fallende Kurse erwartet. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 280 ff.) Beispiele: Long Put, Short Put Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Short Call

    Ein Short Call bedeutet, dass jemand eine Kaufoption verkauft und dafür eine Prämie erhält. Er verpflichtet sich damit, den Basiswert zum vereinbarten Preis zu liefern, falls der Käufer die Option ausübt. Der Verkäufer geht davon aus, dass der Kurs nicht stark steigt – idealerweise gleich bleibt oder fällt. In diesem Fall verfällt die Option wertlos, und er behält die Prämie als Gewinn. Steigt der Kurs jedoch deutlich über den Basispreis, kann der Verlust für den Verkäufer sehr hoch werden, da er den Basiswert teuer beschaffen und günstig liefern muss. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 281 f.) Beispiel: Ein Anleger verkauft eine Call‐Option auf die Aktie von Unternehmen X mit einem Basispreis von 50 Euro und erhält dafür eine Prämie von 2 Euro pro Aktie. Er rechnet damit, dass der Kurs unter 50 Euro bleibt. Steht die Aktie am Ende bei 48 Euro, verfällt die Option und er behält die Prämie als Gewinn. Steigt der Kurs jedoch auf 60 Euro, muss er die Aktie für 50 Euro liefern und erleidet trotz der Prämie einen deutlichen Verlust. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Long Call

    Ein Long Call bedeutet, dass jemand eine Kaufoption zieht. Damit erhält er das Recht, einen bestimmten Basiswert (z. B. eine Aktie) bis zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem vorher bestimmten Preis zu kaufen. Für dieses Recht zahlt er eine Prämie. Ein Anleger geht einen Long Call ein, wenn er erwartet, dass der Kurs des Basiswerts steigt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 281) Beispiel: Melanie rechnet mit steigenden Kursen einer Aktie, die aktuell 100 € kostet. Sie kauft daher einen Call mit einem Basispreis von 105 € und zahlt dafür eine Prämie von 3 €. Steigt der Kurs während der Laufzeit zum Beispiel auf 115 €, kann sie die Aktie für 105 € erwerben und profitiert abzüglich der gezahlten Prämie. Fällt der Kurs dagegen oder bleibt unter 105 €, übt sie die Option nicht aus und verliert nur die Prämie. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Call

    Ein Call ist eine Option, die dem Käufer das Recht, aber nicht die Pflicht gibt, einen bestimmten Basiswert (z. B. eine Aktie) zu einem vorher festgelegten Preis innerhalb einer bestimmten Zeit zu kaufen. Dafür zahlt der Käufer eine Optionsprämie. Der Verkäufer ist verpflichtet zu liefern, falls der Käufer die Option ausübt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 280 ff.) Beispiele: Long Call, Short Call Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Unbedingte Termingeschäfte

    Unbedingte Termingeschäfte sind Verträge, bei denen sich die Vertragsparteien verpflichten, ein Geschäft in der Zukunft zu einem festgelegten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen. Anders als Optionen bestehen hier keine Wahlrechte – die Erfüllung ist verbindlich. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 277 f.) Beispiel: Der Kauf von 100 Barrel Öl-Futures, bei dem sich der Käufer verpflichtet, das Öl in drei Monaten zum vereinbarten Preis abzunehmen, unabhängig davon, wie sich der Marktpreis bis dahin entwickelt. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Bedingte Termingeschäfte

    Bedingte Termingeschäfte sind Optionen. Dabei hat der Käufer das Recht, aber nicht die Verpflichtung, einen Basiswert wie Aktien, Devisen oder Indizes zu einem vorher festgelegten Preis und Termin zu kaufen oder zu verkaufen. Der Verkäufer der Option ist dagegen verpflichtet, diese Ausübung zu erfüllen, wenn der Käufer sie wahrnimmt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 277 f.) Beispiel: Ein Anleger kauft eine Kauf-Option (Call-Option) auf die Aktie der Firma XYZ mit einem Ausübungspreis von 50 € in drei Monaten. Liegt der Aktienkurs nach drei Monaten bei 60 €, kann der Anleger die Aktie für 50 € kaufen und einen Gewinn erzielen. Liegt der Kurs darunter, lässt er die Option einfach verfallen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Quellensteuerprinzip

    Beim Quellensteuerprinzip werden die Steuern direkt an der „Quelle“ erhoben – also von der Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft, bei der die Fondsanteile liegen. Diese führt die Abgeltungsteuer (25 % plus Zuschläge) automatisch ans Finanzamt ab. Der Anleger muss die Erträge daher in der Regel nicht mehr selbst in der Steuererklärung angeben, außer sein persönlicher Steuersatz ist niedriger oder er möchte eine Veranlagung beantragen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 267 f.) Beispiel: Ein Anleger erhält Dividenden aus einem ausländischen Aktienfonds. Die depotführende Bank zieht automatisch die Abgeltungsteuer von 25 % ab und führt sie ans Finanzamt ab. Der Anleger muss die Erträge nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Transparenzprinzip

    Beim Transparenzprinzip werden Anleger steuerlich so behandelt, als hätten sie die Kapitalanlage direkt selbst getätigt. Erträge aus Investmentfonds (z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden dem Anleger zugerechnet und nach den Regeln des Investmentsteuergesetzes (InvStG) besteuert. Voraussetzung ist, dass der Fonds seine steuerlichen Daten vollständig, geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht – man spricht dann von einem „transparenten Fonds“. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 267) Beispiel: Ein Anleger hält Anteile an einem Fonds, der Dividenden erhält. Der Fonds schüttet diese Dividenden aus. Auch wenn der Anleger das Geld nicht direkt von den Unternehmen bekommen hat, wird er so besteuert, als hätte er die Dividende selbst vereinnahmt – genau wie ein Direktanleger. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Momentum

    Bei der Investitionsstrategie Momentum wird gezielt in Unternehmen investiert, deren Aktienkurse in den letzten etwa zwölf Monaten besser gelaufen sind als der Markt. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 263 f.) Beispiel: Ein ETF filtert Aktien danach, welche in den letzten 12 Monaten die höchste Wertsteigerung hatten. Unternehmen, deren Kurse stark gestiegen sind werden ins Portfolio aufgenommen. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • Exchange Traded Funds

    ETFs, also Exchange Traded Funds, sind Investmentfonds, die einen bestimmten Index wie den DAX oder den MSCI World nachbilden und an der Börse gehandelt werden. Sie werden passiv verwaltet, das heißt, es gibt keinen Fondsmanager, der aktiv einzelne Werte auswählt. Dadurch sind die Kosten in der Regel geringer als bei aktiv gemanagten Fonds. ETFs bieten hohe Transparenz, sind jederzeit börsentäglich handelbar und ermöglichen eine breite Streuung des Vermögens durch die Abbildung vieler Unternehmen in einem Index. Die Nachbildung des Index kann entweder physisch erfolgen, indem die enthaltenen Werte direkt gekauft werden, oder synthetisch über sogenannte Swap-Geschäfte, bei denen die Wertentwicklung über einen Tauschvertrag nachgebildet wird. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 262 ff.) Beispiele: MSCI World ETF, iShares Core Euro Government Bond ETF, Euro Stoxx 50-ETF Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

  • BVI-Methode

    Die BVI-Methode ist ein Standardverfahren zur Berechnung der Wertentwicklung von Investmentfonds. Sie zeigt, wie sich ein Anlagebetrag von 100 Euro über einen bestimmten Zeitraum entwickelt hätte – unter der Annahme, dass alle Ausschüttungen automatisch wieder in den Fonds reinvestiert werden (Thesaurierung). (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 258 ff.) Beispiel: Du investierst 100 € in einen Fonds. Im Laufe eines Jahres steigt der Rücknahmepreis so, dass der Fonds laut BVI-Methode eine Wertentwicklung von 6 % erzielt. Außerdem werden Ausschüttungen automatisch wieder angelegt. Nach der BVI-Methode hättest du am Jahresende rechnerisch 106 €, ohne dass Ausgabeaufschlag, Gebühren oder Steuern berücksichtigt wurden. Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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