Transparenzprinzip
- Andreas Armster

- 18. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Beim Transparenzprinzip werden Anleger steuerlich so behandelt, als hätten sie die Kapitalanlage direkt selbst getätigt. Erträge aus Investmentfonds (z. B. Zinsen, Dividenden, Gewinne) werden dem Anleger zugerechnet und nach den Regeln des Investmentsteuergesetzes (InvStG) besteuert. Voraussetzung ist, dass der Fonds seine steuerlichen Daten vollständig, geprüft und im Bundesanzeiger veröffentlicht – man spricht dann von einem „transparenten Fonds“. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 267)
Beispiel: Ein Anleger hält Anteile an einem Fonds, der Dividenden erhält. Der Fonds schüttet diese Dividenden aus. Auch wenn der Anleger das Geld nicht direkt von den Unternehmen bekommen hat, wird er so besteuert, als hätte er die Dividende selbst vereinnahmt – genau wie ein Direktanleger.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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