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Unbedingte Termingeschäfte

Unbedingte Termingeschäfte sind Verträge, bei denen sich die Vertragsparteien verpflichten, ein Geschäft in der Zukunft zu einem festgelegten Termin oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu erfüllen. Anders als Optionen bestehen hier keine Wahlrechte – die Erfüllung ist verbindlich. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 277 f.)


Beispiel: Der Kauf von 100 Barrel Öl-Futures, bei dem sich der Käufer verpflichtet, das Öl in drei Monaten zum vereinbarten Preis abzunehmen, unabhängig davon, wie sich der Marktpreis bis dahin entwickelt.


Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler

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