Quellensteuerprinzip
- Andreas Armster

- 18. Okt.
- 1 Min. Lesezeit
Beim Quellensteuerprinzip werden die Steuern direkt an der „Quelle“ erhoben – also von der Bank oder Kapitalverwaltungsgesellschaft, bei der die Fondsanteile liegen. Diese führt die Abgeltungsteuer (25 % plus Zuschläge) automatisch ans Finanzamt ab. Der Anleger muss die Erträge daher in der Regel nicht mehr selbst in der Steuererklärung angeben, außer sein persönlicher Steuersatz ist niedriger oder er möchte eine Veranlagung beantragen. (vgl. Lindmayer/Dietz 2020, S. 267 f.)
Beispiel: Ein Anleger erhält Dividenden aus einem ausländischen Aktienfonds. Die depotführende Bank zieht automatisch die Abgeltungsteuer von 25 % ab und führt sie ans Finanzamt ab. Der Anleger muss die Erträge nicht mehr in seiner Steuererklärung angeben.
Lindmayer, P. K. M.; Dietz, H.-U. (2020): Geldanlage und Steuer 2020. Bewährte und innovative Konzepte für Anleger und Berater. Wiesbaden: Springer Gabler


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