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- Leittext-Methode
Die Leittext-Methode ist eine methodisches Konzept, das den Lernprozess strukturiert und fördert. Dabei durchlaufen die Lernenden verschiedene Schritte, einschließlich der Bearbeitung von Leitfragen, der Erstellung von Arbeitsplänen, Fachgesprächen mit dem Ausbilder, der Durchführung praktischer Aufgaben, Selbstkontrolle und Fremdkontrolle sowie abschließender Fachgespräche, um das Gelernte zu vertiefen und zu überprüfen. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiel: Die Schülerinnen und Schüler erhalten einen Leittext mit Fragen zum Thema Marketingstrategien für ein bestimmtes Produkt. Sie arbeiten in Gruppen und erstellen Arbeitspläne, um die Fragen zu bearbeiten und Lösungsansätze zu entwickeln. Anschließend führen sie Fachgespräche mit dem Lehrer durch, um ihre Ansätze zu diskutieren und Feedback zu erhalten. Danach setzen sie ihre Ideen in praktischen Übungen um, beispielsweise durch die Erstellung eines Marketingplans für das Produkt. Nach der Durchführung bewerten die Schülerinnen und Schüler ihre Arbeit selbst und erhalten auch Rückmeldungen vom Lehrer. Zum Abschluss findet ein Fachgespräch statt, in dem das Gelernte reflektiert und vertieft wird. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag
- Schuldenkonsolidierung
Eine Schuldenkonsolidierung bezieht sich auf den Prozess in der Konzernrechnungslegung, bei dem Schulden und andere finanzielle Verpflichtungen zwischen den Unternehmen innerhalb des Konzerns eliminiert werden. Gemäß § 303 Abs. 1 HGB werden Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten zwischen den im Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen aus der Konzernbilanz gestrichen. Diese innerbetrieblichen Transaktionen werden aus Gründen der Abbildung der wirtschaftlichen Realität entfernt. Allerdings besteht gemäß § 303 Abs. 2 HGB die Möglichkeit, eine Schuldenkonsolidierung zu unterlassen, wenn die wegzulassenden Beträge von untergeordneter Bedeutung sind und die Darstellung der Vermögenslage, Finanzlage und Ertragslage des Konzerns dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A und Unternehmen B sind Teil eines Konzerns. Unternehmen A leiht Unternehmen B 100.000 Euro. Gemäß den Vorschriften zur Schuldenkonsolidierung gemäß § 303 HGB wird dieser Kredit in der Konzernbilanz eliminiert, da er eine Verpflichtung innerhalb des Konzerns darstellt. Dadurch wird vermieden, dass der Kredit sowohl als Vermögen von Unternehmen B als auch als Verbindlichkeit von Unternehmen A in der Konzernbilanz erscheint. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425
- Quotenkonsolidierung
Die Quotenkonsolidierung ist ein Ansatz in der Konzernrechnungslegung gemäß § 310 HGB, der für Gemeinschaftsunternehmen gilt. Gemeinschaftsunternehmen sind Unternehmen, die von einem Unternehmen innerhalb des Konsolidierungskreises und einem oder mehreren Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises gemeinsam geführt werden, was bedeutet, dass sie nicht als Tochtergesellschaften betrachtet werden. Bei der Quotenkonsolidierung werden Vermögen und Schulden des Gemeinschaftsunternehmens nur anteilig, entsprechend der Beteiligungsquote, in die Konzernbilanz übernommen. Methodisch entspricht die Quotenkonsolidierung im Grunde der Vollkonsolidierung, da auf die entsprechenden Regelungen der Vollkonsolidierung gemäß § 310 Abs. 2 HGB verwiesen wird. Falls das Wahlrecht zur Quotenkonsolidierung nicht ausgeübt wird, ist nach der Equity-Methode zu bilanzieren. (vgl. Kußmaul 2016, S. 427) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A besitzt 60% der Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen namens XYZ. XYZ hat Vermögen im Wert von 1 Million Euro und Schulden von 500.000 Euro. Gemäß der Quotenkonsolidierung würde Unternehmen A nur 60% dieser Werte in seine Konzernbilanz aufnehmen. Das bedeutet, dass 60% von 1 Million Euro (also 600.000 Euro) des Vermögens und 60% von 500.000 Euro (also 300.000 Euro) der Schulden in die Konzernbilanz von Unternehmen A einfließen würden. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 427-428
- Zwischenerfolgskonsolidierung
Die Zwischenerfolgskonsolidierung bezieht sich auf die Behandlung von Zwischenerfolgen, die durch Lieferbeziehungen innerhalb des Konsolidierungskreises entstehen. Wenn beispielsweise ein Konzernunternehmen Vermögensgegenstände an ein anderes Konzernunternehmen liefert, führt dies zu einem Erfolgsausweis im Einzelabschluss des liefernden Unternehmens. Das empfangende Unternehmen erfasst den Vermögensgegenstand zu den Anschaffungskosten. Da ein Konzern als wirtschaftliche Einheit Gewinne oder Verluste erst durch Umsätze mit Unternehmen außerhalb des Konsolidierungskreises erzielen kann, kann aus Sicht des Konzerns noch keine Umsatzrealisation stattgefunden haben. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425 f.) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A verkauft Maschinen im Wert von 100.000 Euro an Unternehmen B, beide Unternehmen gehören zum selben Konzern. Gemäß den geltenden Rechnungslegungsvorschriften würde Unternehmen A den Umsatz von 100.000 Euro in seinem Einzelabschluss ausweisen. Unternehmen B würde den Erwerb der Maschinen zu den Anschaffungskosten von 100.000 Euro verbuchen. In der Konzernbilanz würden jedoch diese Umsätze und Kosten eliminiert werden, da sie innerhalb des Konsolidierungskreises stattfinden und keine Transaktionen mit externen Unternehmen sind. Somit würde der Umsatz von Unternehmen A und die Anschaffungskosten von Unternehmen B bei der Zwischenerfolgskonsolidierung herausgenommen werden. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425-426
- Kapitalkonsolidierung
Die Kapitalkonsolidierung gemäß § 301 HGB basiert auf der Erwerbsmethode, bei der der Erwerb einer Tochtergesellschaft durch die Muttergesellschaft als Einzelerwerb aller Vermögensgegenstände und Schulden zu ihrem aktuellen Wert betrachtet wird. (vgl. Kußmaul 2016, S. 425) Beispiel: Erstkonsolidierung, Folgekonsolidierung Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 425
- Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis legt fest, welche Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Im engeren Sinne umfasst der Konsolidierungskreis nur die Konzernunternehmen, die normalerweise gemäß § 301 HGB voll konsolidiert werden. Gemäß § 294 Abs. 1 HGB unterliegen dem Konsolidierungspflicht sowohl das Mutterunternehmen als auch alle Tochtergesellschaften, unabhängig von deren Standort. Allerdings gibt es gemäß § 296 Abs. 1 und 2 HGB einige Wahlrechte bezüglich der Konsolidierung, die dazu führen können, dass bestimmte Tochtergesellschaften nicht in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Zusätzlich zum engeren Sinne des Konsolidierungskreises gehören auch Gemeinschaftsunternehmen gemäß § 310 HGB und assoziierte Unternehmen gemäß § 311 HGB zum weiteren Sinne des Konsolidierungskreises. (vgl. Kußmaul 2016, S. 423) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A ist das Mutterunternehmen und besitzt zwei Tochtergesellschaften, B und C. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen sowohl Unternehmen B als auch Unternehmen C in den Konzernabschluss von Unternehmen A einbezogen werden, da sie als Tochtergesellschaften gelten. Allerdings besitzt Unternehmen A auch eine Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen D, und es gibt eine assoziierte Beteiligung an Unternehmen E. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen können Unternehmen D und E je nach den Konsolidierungswahlrechten entweder in den Konzernabschluss einbezogen werden oder nicht, abhängig von den spezifischen Umständen und der Entscheidung des Mutterunternehmens. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 423
- Interessentheorie
Die Interessentheorie betrachtet den Konzernabschluss als eine Erweiterung des Abschlusses der Muttergesellschaft. Dabei werden nur die Interessen und Perspektiven der Muttergesellschaft berücksichtigt und bilanziert. Dieses Konzept hat sowohl in Deutschland als auch international nur eine geringe Bedeutung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 422) Beispiel: Angenommen, die Muttergesellschaft eines Konzerns besitzt mehrere Tochterunternehmen, die verschiedene Geschäftsfelder betreiben. Gemäß der Interessentheorie würde der Konzernabschluss nur die finanziellen Informationen der Muttergesellschaft enthalten und die Ergebnisse der Tochterunternehmen würden nicht gesondert ausgewiesen werden. Daher würden beispielsweise Umsätze, Kosten und Gewinne der Tochterunternehmen nicht separat im Konzernabschluss dargestellt werden. Stattdessen würden nur die Finanzdaten der Muttergesellschaft selbst im Konzernabschluss erscheinen, und die Ergebnisse der Tochterunternehmen würden sich in den Werten der Muttergesellschaft widerspiegeln. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 422
- Einheitstheorie
Die Einheitstheorie besagt, dass die gesamte Gruppe von Konzernunternehmen eine wirtschaftliche und rechtliche Einheit bildet. Während die wirtschaftliche Einheit auf den tatsächlichen Gegebenheiten beruht, wird die rechtliche Einheit durch die Annahme geschaffen, dass alle Kapital-, Kredit-, Liefer- und Leistungsbeziehungen zwischen den Konzernunternehmen als intern betrachtet werden. Dadurch entsteht ein Konzerngewinn oder -verlust erst, wenn diese Unternehmen mit anderen in Kontakt treten. (vgl. Kußmaul 2016, S. 422) Beispiel: Angenommen, Unternehmen A und B sind Teil eines Konzerns. Unternehmen A verkauft Produkte an B zu einem Preis von 100 Euro pro Einheit. Unternehmen B verkauft diese Produkte dann an externe Kunden für 150 Euro pro Einheit. Gemäß der Einheitstheorie würden die 50 Euro Differenz pro Einheit als interner Gewinn betrachtet, der im Rahmen des Konzerns erzielt wird. Auch wenn Unternehmen A und B rechtlich eigenständige Unternehmen sind, wird ihre Interaktion innerhalb des Konzerns als Teil einer einzigen wirtschaftlichen Einheit betrachtet, wodurch der Gesamtgewinn des Konzerns entsteht. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 422
- Konzern
Ein Konzern ist eine Organisation, die aus rechtlich eigenständigen Unternehmen besteht, die alle unter der Kontrolle oder dem Einfluss eines übergeordneten Mutterunternehmens stehen. (vgl. Kußmaul 2016, S. 421) Beispiele: Volkswagen AG, Google, Apple, Amazon Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 421
- Liquiditätsgrade
Die Liquiditätsgrade 1 bis 3 dienen dazu, anhand einer Bestandsaufnahme von Vermögens- und Schuldenpositionen eine Aussage über die Liquiditätssituation eines Unternehmens zu treffen. Unter Liquidität versteht man dabei das Verhältnis zwischen den Zahlungsmitteln, die sofort oder in naher Zukunft verfügbar sind, und den Auszahlungen, die ebenfalls sofort oder in naher Zukunft fällig sind. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiele: Cash Ratio, Quick Ratio, Current Ratio Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416
- Lernen durch Lehren
Das methodische Konzept "Lernen durch Lehren" beinhaltet, dass Lernende den von ihnen erarbeiteten Stoff selbst unterrichten. Dabei werden Lehrfunktionen nach und nach auf die Schülerinnen und Schüler übertragen, wodurch diese aktiv in den Lernprozess eingebunden werden. (vgl. Lehner 2019, S. 30) Beispiel: In einem Wirtschaftsunterrichtsthema wie Angebot und Nachfrage könnten die Schülerinnen und Schüler in Gruppen arbeiten und sich dann gegenseitig das Konzept erklären. Eine Gruppe könnte beispielsweise die Angebotssituation auf einem Markt erläutern, während eine andere Gruppe die Nachfrageseite behandelt. Durch diese gegenseitige Vermittlung des Wissens entwickeln die Schüler nicht nur ein tieferes Verständnis für das Thema, sondern auch ihre Präsentations- und Kommunikationsfähigkeiten. Lehner, M. (2019): Didaktik. Bern: Haupt Verlag
- Debitorenlaufzeit
Die Debitorenlaufzeit ist die durchschnittliche Zeitspanne in Tagen, in der Forderungen gegenüber Kunden gebunden sind, bevor diese von den Kunden beglichen werden. (vgl. Kußmaul 2016, S. 416) Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen hat einen Jahresumsatz von 500.000 Euro und einen durchschnittlichen offenen Forderungsbetrag von 100.000 Euro. Die Debitorenlaufzeit beträgt dann 72 Tage. Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 416

