Die Interessentheorie betrachtet den Konzernabschluss als eine Erweiterung des Abschlusses der Muttergesellschaft. Dabei werden nur die Interessen und Perspektiven der Muttergesellschaft berücksichtigt und bilanziert. Dieses Konzept hat sowohl in Deutschland als auch international nur eine geringe Bedeutung. (vgl. Kußmaul 2016, S. 422)
Beispiel: Angenommen, die Muttergesellschaft eines Konzerns besitzt mehrere Tochterunternehmen, die verschiedene Geschäftsfelder betreiben. Gemäß der Interessentheorie würde der Konzernabschluss nur die finanziellen Informationen der Muttergesellschaft enthalten und die Ergebnisse der Tochterunternehmen würden nicht gesondert ausgewiesen werden. Daher würden beispielsweise Umsätze, Kosten und Gewinne der Tochterunternehmen nicht separat im Konzernabschluss dargestellt werden. Stattdessen würden nur die Finanzdaten der Muttergesellschaft selbst im Konzernabschluss erscheinen, und die Ergebnisse der Tochterunternehmen würden sich in den Werten der Muttergesellschaft widerspiegeln.
Kußmaul, H. (2016): Betriebswirtschaftslehre. Eine Einführung für Einsteiger und Existenzgründer. 8. Auflage. In: Corsten, H. (Hrsg.): Lehr- und Handbücher der Betriebswirtschaftslehre. Berlin/Boston: De Gruyter, S. 422