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  • Standortinnovation

    Standortinnovation bezeichnet die Verlagerung der Produktionsstätten an Standorte, an denen die Produktionskosten geringer sind. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 13) Beispiel: Ein Unternehmen steigert seine Wettbewerbsfähigkeit, indem es seine Fertigung von teureren Standorten in kostenintensiveren Ländern in solche mit niedrigeren Arbeitskosten und Produktionskosten verlagert. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 13

  • Prozessinnovation

    Prozessinnovation bezeichnet die Einführung neuer kostensparender Produktionsmethoden oder Verfahren, um die Effizienz und Wirtschaftlichkeit in der Herstellung von Gütern oder der Bereitstellung von Dienstleistungen zu verbessern. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 13) Beispiel: Ein Unternehmen führt eine automatisierte Produktionslinie ein, die den Fertigungsprozess beschleunigt und die Fehlerquote reduziert, was zu Kosteneinsparungen führt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 13

  • Produktinnovation

    Produktinnovation bezeichnet die Einführung neuer Waren oder Dienstleistungen auf dem Markt, die entweder völlig neu entwickelt wurden oder bestehende Produkte oder Dienstleistungen durch signifikante Verbesserungen oder Neuerungen ergänzen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 13) Beispiel: Die Einführung eines neuen Smartphones mit innovativen Funktionen, die es von bisherigen Modellen abheben, wie beispielsweise verbesserte Kameratechnologie, längere Akkulaufzeit oder neue Softwarefunktionen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 13

  • Beschäftigungspolitik

    Beschäftigungspolitik als Teil der Ablaufpolitik umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Arbeitslosigkeit zu verhindern oder abzubauen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 10 f.) Beispiel: Die Einführung von staatlich geförderten Ausbildungsprogrammen und Umschulungsprogrammen, um arbeitslose Personen auf dem Arbeitsmarkt besser zu positionieren. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 10-11

  • Fiskalpolitik

    Fiskalpolitik als Teil der Ablaufpolitik bezeichnet die Verwendung von Einnahmen und Ausgaben durch staatliche Stellen, insbesondere die öffentlichen Haushalte. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 10) Beispiel: Eine Erhöhung der staatlichen Investitionen in Infrastrukturprojekte zur Stimulierung der Wirtschaft wäre ein Beispiel für Fiskalpolitik. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 10

  • Geldpolitik und Kreditpolitik

    Geldpolitik und Kreditpolitik als Teil der Ablaufpolitik bezieht sich auf die Maßnahmen, die von einer Zentralbank ergriffen werden, um die Geldmenge und das Zinsniveau in einer Volkswirtschaft zu kontrollieren und zu beeinflussen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 10) Beispiel: Die Zentralbank führt eine Senkung des Leitzinses durch, um die Wirtschaft anzukurbeln. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 10

  • Ordnungspolitik

    Ordnungspolitik bezeichnet die staatliche Gestaltung der Rahmenbedingungen für wirtschaftliches Handeln durch Gesetzgebung und entsprechende Maßnahmen. Ihr Ziel ist es, einen stabilen und geregelten Rahmen für die Wirtschaft zu schaffen, der Wettbewerb fördert, Eigentumsrechte schützt und das Funktionieren des Marktes gewährleistet.  (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 9 ff.) Beispiel: Ein Beispiel für Ordnungspolitik ist die Festlegung und Durchsetzung von Wettbewerbsregeln durch staatliche Kartellbehörden, um Monopole zu verhindern und fairen Wettbewerb zu gewährleisten. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 9-11

  • Prozesspolitik

    Prozesspolitik oder Ablaufpolitik bezeichnet den Versuch, den Ablauf und die Dynamik wirtschaftlicher Prozesse direkt zu beeinflussen. Dies kann durch Maßnahmen wie Geldpolitik und Fiskalpolitik geschehen. Bei der Ablaufpolitik wird darauf geachtet, den Marktmechanismus nicht außer Kraft zu setzen, sondern gezielte Anreize zu setzen, um bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse zu erzielen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 9 ff.) Beispiel: Ein kurzes Beispiel für Ablaufpolitik ist die Senkung der Leitzinsen durch die Zentralbank, um die Kreditvergabe zu fördern und die Wirtschaft anzukurbeln, ohne jedoch direkt in den Marktmechanismus einzugreifen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 9-11

  • Strukturpolitik

    Strukturpolitik zielt darauf ab, die Wirtschaftsstruktur gezielt zu beeinflussen. Sie befasst sich vor allem mit Anpassungsprozessen in der Wirtschaft, die zu sozialen Härten für einzelne Wirtschaftsteilnehmer führen können. Im Gegensatz zur Globalsteuerung setzt die Strukturpolitik oft auf maßgeschneiderte Interventionen für spezifische Fälle. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 9 ff.) Beispiel: Ein Beispiel für Strukturpolitik wäre die Förderung von strukturschwachen Regionen durch gezielte Investitionen in Infrastrukturprojekte oder die Schaffung von Arbeitsplätzen durch staatliche Subventionen für Unternehmen in diesen Regionen. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 9-11

  • Meritorische Güter

    Meritorische Güter sind Waren oder Dienstleistungen, bei denen angenommen wird, dass individuelle Konsumenten ihren Nutzen nicht vollständig erfassen oder angemessen bewerten. In einer reinen Marktwirtschaft könnte dies dazu führen, dass diese Güter in unzureichendem Maße nachgefragt werden.  (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 5) Beispiel: Schulbildung, Gesundheitsvorsorge, Umweltschutzmaßnahmen Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 5

  • Öffentliche Güter

    Öffentliche Güter zeichnen sich durch zwei Hauptmerkmale aus: Erstens, sie sind nicht rivalisierend im Konsum, was bedeutet, dass der Konsum des Guts durch eine Person den Konsum anderer Personen nicht beeinträchtigt. Mehrere Personen können das Gut gleichzeitig nutzen, ohne dass es knapp wird. Zweitens, es ist nicht möglich oder äußerst kostenintensiv, potenzielle Konsumenten von der Nutzung des Guts auszuschließen, selbst wenn sie keinen Preis dafür zahlen. Dieses Problem wird oft als das Trittbrettfahrerproblem bezeichnet, da Personen von den Vorteilen des öffentlichen Guts profitieren können, ohne dafür zu bezahlen. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 4 f.) Beispiele: Straßenbeleuchtung, Rundfunk, Öffentliche Parks, Bibliotheken, Radwege Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 4-5

  • Externe Effekte

    Ein externer Effekt tritt auf, wenn die Handlungen oder Entscheidungen eines Wirtschaftsteilnehmers Auswirkungen auf die Situation eines anderen Wirtschaftsteilnehmers haben, ohne dass diese Effekte angemessen berücksichtigt oder entschädigt werden. Mit anderen Worten, Externalitäten sind das Resultat der Verursachung von Effekten bei Dritten ohne dass für die Schäden bezahlt wird. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 2) Beispiel: Angenommen, eine Fabrik produziert Waren und emittiert dabei Schadstoffe in die Luft. Die direkten Kosten für die Produktion (wie Materialien und Arbeitskraft) trägt das Unternehmen selbst. Allerdings leiden die Anwohner in der Umgebung unter den negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung, wie Gesundheitsproblemen und Umweltschäden. Diese Kosten werden von der Fabrik nicht übernommen, was zu einem externen Effekt führt. Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg, S. 2

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