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Finanzierungsübersicht
Die Finanzierungsübersicht ist ein Bestandteil des Haushaltsplans, der die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben zeigt und daraus den Finanzierungssaldo (Überschuss oder Defizit) ermittelt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 67) Beispiel: In der Finanzierungsübersicht eines Bundeshaushalts wird sichtbar, ob die laufenden Einnahmen ausreichen oder ob zusätzliche Kredite zur Finanzierung benötigt werden. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesb

Andreas Armster
vor 10 Stunden1 Min. Lesezeit


Finanzierungssaldo
Der Finanzierungssaldo ist die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts oder Wirtschaftssektors. Ein positiver Saldo bedeutet einen Überschuss, ein negativer Saldo ein Defizit. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66 f.) Beispiel: Nimmt der Staat 500 Mrd. Euro ein und gibt 520 Mrd. Euro aus, beträgt der Finanzierungssaldo −20 Mrd. Euro (Finanzierungsdefizit). Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

Andreas Armster
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Finanzierungshoheit
Die Finanzierungshoheit ist die Zuständigkeit und Pflicht eines öffentlichen Aufgabenträgers, die Kosten seiner Aufgaben zu tragen. Grundsätzlich gilt: Wer eine Aufgabe wahrnimmt, soll auch ihre Finanzierung übernehmen (Konnexitätsprinzip). (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66) Beispiel: Übernimmt ein Bundesland die Organisation des Schulwesens, trägt es im Rahmen seiner Finanzierungshoheit grundsätzlich auch die dafür entstehenden Kosten. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-L

Andreas Armster
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Finanzierungsdefizit
Das Finanzierungsdefizit ist der Betrag, um den die regulären Ausgaben eines öffentlichen Haushalts die regulären Einnahmen übersteigen. Es muss durch Kredite, Rücklagenentnahmen oder andere Finanzierungsmittel gedeckt werden. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66) Beispiel: Nimmt ein Staat 100 Mrd. Euro ein, gibt aber 110 Mrd. Euro aus, entsteht ein Finanzierungsdefizit von 10 Mrd. Euro. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachme

Andreas Armster
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Finanzhoheit
Die Finanzhoheit ist das Recht einer staatlichen Körperschaft (z. B. Bund, Land oder Gemeinde), ihre Finanzangelegenheiten selbstständig zu regeln. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Einnahmen zu erheben, zu verwalten und darüber zu verfügen. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66) Beispiel: Die Bundesländer besitzen eine eigene Finanzhoheit, da ihnen bestimmte Steuereinnahmen zustehen und sie über deren Verwendung selbst entscheiden können. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompak

Andreas Armster
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Finanzbericht
Der Finanzbericht ist ein vom Bundesfinanzministerium jährlich erstellter Bericht, der den Bundeshaushalt erläutert und über die aktuelle sowie zukünftige Entwicklung der öffentlichen Finanzen informiert. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 66) Beispiel: Mit dem Finanzbericht erklärt die Bundesregierung, wie sich Einnahmen, Ausgaben und die wirtschaftliche Lage auf den Bundeshaushalt auswirken. Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer F

Andreas Armster
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