argumentum ad absurdum
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
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Das argumentum ad absurdum ist eine juristische Argumentationsform, bei der eine Auslegung abgelehnt wird, weil sie zu einem offensichtlich unvernünftigen oder absurden Ergebnis führen würde. (vgl. Fischer 2023, S. 50 f.)
Beispiel: Wenn eine Gesetzesauslegung dazu führen würde, dass Studierende durch Vorlesungsbesuche keinen Vorteil in der Klausur haben dürften, wäre das ein absurdes Ergebnis. Daher wird diese Auslegung abgelehnt.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



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