argumentum e contrario
- Andreas Armster

- vor 1 Tag
- 1 Min. Lesezeit
Das argumentum e contrario (Umkehrschluss) ist eine juristische Argumentation, bei der aus einer gesetzlichen Regel geschlossen wird, dass Fälle, die nicht unter die Regel fallen, gegenteilig zu behandeln sind. (vgl. Fischer 2023, S. 50)
Beispiel: Wenn ein Gesetz sagt, dass Minderjährige für nachteilige Geschäfte die Zustimmung der Eltern brauchen, folgt im Umkehrschluss, dass für rein vorteilhafte Geschäfte keine Zustimmung nötig ist.
Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer



Kommentare